17-09-2018 23:33
Ich habe am 20.August einen Artikel ersteigert und umgehend bezahlt - der private Verkäufer hat mir am 26.August mitgeteilt, dass er den Artikel nicht mehr besitzt und mir stattdessen diverse andere Artikel, die ich aber nicht möchte, zum gleichen Preis angeboten!
Meinen Hinweis, dass ich den Artikel rechtsverbindlich gekauft habe und mir daher das Recht auf den Artikel zusteht, hat er mit dem gleichen Hinweis beantwortet.
Nachdem ich bei ebay "einen Fall eröffnet habe" habe - wiederum mit dem Hinweis, dass ich den erworbenen Artikel erhalten will - bekam ich kurzfristig von ebay die Information, dass der Verkäufer "eine Rückerstattung des Kaufpreises auf gleichem Weg wie meine Zahlung erfolgte" veranlasst hat. Die ist bis heute nicht erfolgt - wie auch, da er meine Kontonummer nicht besitzt!
Mittlerweile habe ich den Verkäufer negativ bewertet und er mich anschließend positiv, was sich bei ebay so liest "beide haben sich bewertet" und ebay hat den Fall mittlerweile geschlossen - auf Grund welcher Tatsache? Den einzig möglichen Fallbouton "Rückzahlung erhalten" habe ich nicht berührt.
Ist es bei ebay normal, dass jeder Artikel einstellen kann und (meine Vermutung) wenn der Erlös nicht den Vorstellungen entspricht mitteilen kann, er besitzt den Artikel nicht mehr und damit ist alles in Ordnung?
@aknobe-2008 schrieb:
... ebay hat den Fall mittlerweile geschlossen - auf Grund welcher Tatsache? ...
Weil Du außerhalb von eBay Plus bzw. ohne PayPal-Zahlung keinen eBay Käuferschutz erhältst. Das ist zwingend verbunden.
Einzige Ausnahme sind Angebote mit eBay Garantiesiegel.
@aknobe-2008 schrieb:
...Ist es bei ebay normal, dass jeder Artikel einstellen kann und (meine Vermutung) wenn der Erlös nicht den Vorstellungen entspricht mitteilen kann, er besitzt den Artikel nicht mehr und damit ist alles in Ordnung?
Fast:
Dem Verkäufer entsteht dadurch ein Mangel in seinem Servicestatus.
Wiederholt er dies wenige Male (in % zu seinem Verkaufsvolumen), wird sein Verkäuferkonto eingeschränkt.
@aknobe-2008 schrieb:
... bekam ich kurzfristig von ebay die Information, dass der Verkäufer "eine Rückerstattung des Kaufpreises auf gleichem Weg wie meine Zahlung erfolgte" veranlasst hat. Die ist bis heute nicht erfolgt - wie auch, da er meine Kontonummer nicht besitzt! ...
Nun liegt es an Dir, dem Verkäufer flinke Füße zu verschaffen.
Entweder er liefert (musst Du notfalls zivilrechtlich einfordern),
oder er zahlt umgehend zurück (das könnte auch strafrechtlich in Richtung Unterschlagung / Veruntreuung ? gehen).
Denn Ware nicht liefern und Geld behalten geht zusammen gar nicht.
Allerdings musst Du ihm dann auch ermöglichen, durch Nennung einer Bankverbindung die Rückzahlung durchzuführen.