02-09-2013 17:35
Frage:
was ersteigert man,wenn in der Artikelbezeichnung z.B. "2 Hosen Gr.38" steht, aber in der Beschreibung "1 Hose Gr. 36"beschrieben wird?
Laut Bild aber auch die 2 Hosen abgebildet sind (wobei ja Bilder für Auktionen ja nicht relevant sind).
Hat man nun Anspruch auf die Hose der Beschreibung?
oder
Anspruch auf alle 3?

Hi!
Doch - Bild und Artikelbeschreibung gehören gemeinsam zum Angebot und bei Abweichung ist das immer wieder Anlass für Auseinandersetzungen.
Es kommt schon mal vor, dass ein VK ein altes Angebotsformular nutzt und darüber eigentlich was anderes verkaufen will. Dabei entstehen mitunter solche Patzer.
Da man auch als Käufer gehalten ist, evtl. Schaden von sich abzuwenden und du den Widerspruch innerhalb des Angebotes offenbar bemerkt hast, kannst du schlecht hinterher einigermaßen rechtmäßig zetern.
Also ist angezeigt, dass du den VK auf seinen Irrtum hinweist und nachfragst um was es eigentlich geht.
Eigentlich sollte das selbstverständlich sein!