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Ausstehender Kaufwiderruf, 3 nicht zutreffende Ebay-Antwort-Schaltflächen

Hallo, ein Verkäufer hat 2 Wochen nach meiner Bezahlung per ebay-Lastschrift den Verkauf abgebrochen. Eine Ebay-Mail kam dazu nicht. Wenn man über Fall klären in den vom Verkäufer storniertem Verkauf einsteigt, muss man sich neu unter www.ebay.com auf englischsprachigen Seiten anmelden. Die Frage ist folgende: Wenn man auf deutschen ebay-Seite mit "Einzelheiten zum Kauf" einsteigt, steht dort Ausstehender Kaufwiderruf. Doch ebay bietet 3 nicht zutreffende Ebay-Antwort-Schaltflächen an: "Bewertung abgeben", "Verkäufer kontaktieren" und "Artikel zurückgeben". Da der Verkäufer nachweislich nie versendet hat, kann ich auch keinen Artikel zurückgeben. Ebay schreibt in Hilfetexten und die ebay-Community ebenso, ich muss den Kaufabbruch des Verkäufers bestätigen. Doch wie soll das gehen, wenn Ebay genau dafür keine Schaltfläche anbietet. Wie kann ich den Abbruch bestätigen, damit der ebay-Lastschrifteinzug zurück überwiesen wird. Wie kann ich den Vorgang der Rückzahlung der ebay-Lastschrift beschleunigen, da ebay dem Verkäufer trotz nicht versendeter Ware und Verkäuferabbruch 1 Monat Zeit lässt? Danke, Uwe

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@schueddis 

 

Du kannst ja mal bei eBay Deutschland in der Hilfe anrufen und fragen, wieso Du über eBay.com kommunizieren musst,

wenn doch angeblich immer das Land des Käufers für Problemfälle das ausschlaggebende ist?

Habe ich da etwa eine Änderung in den AGB / Grundsätzen / Hilfethemen übersehen?

 

Auch bezüglich Deiner Problematik mit der Rückzahlung wäre der tel. Kundenservice eine Wahl.

 

Bei Lastschrift, die wohl über PayPal lief, sind die Fristen immer so lange. Evtl. musst Du dann sogar ein PayPal-Konto eröffnen, um die Rückbuchung empfangen zu können?

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full?locale.x=de_DE

 

"...zahlt diesen mit PayPal, Kauf auf Rechnung, Kreditkarte oder Lastschrift auf der deutschen eBay-Website www.ebay.de (bitte beachten Sie hierfür die speziellen Voraussetzungen in Ziffer 5.3.) oder"

 

"5.3. Anträge auf www.ebay.de
Falls der Käufer einen Käuferschutzantrag für einen Kauf auf www.ebay.de stellt, für den eine andere Zahlungsmethode als PayPal gewählt wurde (eBay Garantie) muss der Käufer auf Anfrage von PayPal nachweisen, dass er die Zahlung wie mit dem Verkäufer auf eBay vereinbart durchgeführt hat und sofern Zweifel bestehen, dass die Zahlung beim Verkäufer mit den vereinbarten Zahlungsdaten eingegangen ist, kann PayPal vom Verkäufer den Nachweis einfordern, dass die Zahlung nicht angekommen ist. PayPal wird den Käuferschutzantrag ablehnen, wenn der Käufer keinen Zahlungsnachweis erbringt oder der Verkäufer nachweist, dass er die Zahlung nicht erhalten hat. Außerdem muss der Käufer ein PayPal-Konto eröffnen, um bei erfolgreichem Käuferschutzantrag den Auszahlungsbetrag entgegen nehmen zu können."

 

 

Ich habe derzeit etwas ähnliches anhängend:

Ein Artikel aus USA (Briefversand ohne Sendungsverfolgung) nach über drei Wochen noch nicht geliefert.

War testweise schon mal an der Falleröffnung dran, auch dort wurde mir angezeigt, dass ich mich auf eBay.com einloggen müsste.

 

Aktuell wird das bei mir wegen der avisierten Lieferzeit und den dadurch möglichen Fristen erst Anfang nächster Woche.

Noch kann ich dem Verkäufer knapp zwei Wochen Zeit geben, bevor ich einen Fall allerspätestens eröffnen muss.

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