31-01-2020 16:59
Hallo,
ich habe mir von einem privat Verkäufer ausversehen ein Produkt gekauft.Dieses kostet 70 Euro,jemand hat dasselbe Produkt für den selben Preis, aber mit mehr Inhalt ebenfalls für 70 Euro gekauft.Ich habe den Verkäufer freundlich gefragt,ob dieser den Kauf abbrechen könnte,da es sich um ein Fehler meinerseits handelt.Der Käufer reagierte
:Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen.
Was soll ich darauf antworten?
@jawad1231 schrieb:Hallo,
ich habe mir von einem privat Verkäufer ausversehen ein Produkt gekauft.Dieses kostet 70 Euro,jemand hat dasselbe Produkt für den selben Preis, aber mit mehr Inhalt ebenfalls für 70 Euro gekauft.Ich habe den Verkäufer freundlich gefragt,ob dieser den Kauf abbrechen könnte,da es sich um ein Fehler meinerseits handelt.Der Käufer reagierte
:Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen.
Was soll ich darauf antworten?
"Vielen Dank für die Mitteilung. Ich werde die Bezahlung umgehend veranlassen." wäre eine passende Antwort. Und dann klickst du auf "Jetzt bezahlen" und bezahlst.
Du sagst doch selbst, dass es Dein Fehler war. Weshalb soll das jetzt der Verkäufer ausbaden und auf die Zahlung verzichten? Bei Privat-Verkäufern gibt es nun mal kein Widerrufsrecht. Wer kauft muss bezahlen.