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Verkäufer verlangt bei Mehrfachkäufen trotzdem für jeden einzelnen Artikel die Versandkosten!

Hi,

habe bei einem privaten Verkäufer mehrere Zeitschriften gekauft und dieser verlangt nun für jedes Magazin die Versandkosten in Höhe von 1,60€ obwohl, wie er selbst zugibt, alles in einem Umschlag verschickt wird! Das ist nicht nur unverschämt sondern auch extrem dreist und sollte doch eigentlich von ebay geahndet werden aber leider habe ich wohl keine Handhabe......der Verkäufer wird mal wieder von ebay geschützt!!!.................Was haltet ihr davon.....ist das schon jemanden so oder ähnlich passiert? Was konntet ihr tun?.............

Nur so zum Verständniss.........mit voller Zustimmung von ebay würde dieser Verkäufer bei 10 gekauften Zeitschriften 16,00€ Versand verlangen dürfen!!!...............Ist das noch normal????

 

mpriemer

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@mpriemer  schrieb:

Hi,

habe bei einem privaten Verkäufer mehrere Zeitschriften gekauft und dieser verlangt nun für jedes Magazin die Versandkosten in Höhe von 1,60€ obwohl, wie er selbst zugibt, alles in einem Umschlag verschickt wird! Das ist nicht nur unverschämt sondern auch extrem dreist und sollte doch eigentlich von ebay geahndet werden aber leider habe ich wohl keine Handhabe......der Verkäufer wird mal wieder von ebay geschützt!!!.................Was haltet ihr davon.....ist das schon jemanden so oder ähnlich passiert? Was konntet ihr tun?.............

Nur so zum Verständniss.........mit voller Zustimmung von ebay würde dieser Verkäufer bei 10 gekauften Zeitschriften 16,00€ Versand verlangen dürfen!!!...............Ist das noch normal????

 

mpriemer


Servus @mpriemer 

 

Weiß nicht,

ob das noch geht... aber entsprechend - zeitlich möglichst verteilt - farbig bewerten.

 

Nach den Ebay-Grundsätzen soll man nur die tatsächlichen Verpackungs- und Versandkosten berechnen.

Allerdings warst Du bereit,

hier tatsächlich 10 Einzelverträge abzuschließen.

Das ist erst einmal eine Basis.

Würde er allerdings tatsächlich 16 Euro kassieren

und dann zusammen versenden,

könntest Du eine Klage versuchen

und auf die §§ 241 und 242 Bezug zu nehmen.

 

Leider weiß ich nicht,

ob Du wirklich gekauft oder ersteigert hast.

Manche VK neigen dazu,

den Auktionserlös dann doch noch mit den VSK aufzubessern.

Das ist nicht in Ordnung,

aber wenn man Waren z.B. für einen Euro "schießt",

aber bereit gewesen wäre 2,50 Euro zu bieten,

würden mich die VSK auch nicht ärgern.

 

 

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