10-12-2013 11:59
Hallo, ich habe Bose Kopfhörer ersteigert. Diese habe ich als NEU ersteigert. Gebrauchspuren kann ich nicht finden, aber es fehlt die OVP und das Zuberhör ist auch nicht verpackt. Hätte der Verkäufer dieses nicht in seiner Artikelbeschreibung aufführen müssen? Auf dem Foto war keine Verpackung zu sehen. Jedoch hatte er 2 gleiche Artikel eingestellt. Einmal als gebraucht und einmal als NEU. Auf den Neuen hatte ich dann geboten und bin davon ausgegangen, daß die OVP dabei ist. War ich zu blauäugig? Oder habe iche eine Chance den Kauf zu annulieren, obwohl der Verkäufer eine Rücknahme ablehnt? Ich wollte den Kopfhörer zu Weihnachten verschenken und dieses selbstverständlich in einer OVP.
Hier noch die Artikelnummer:
Freundliche Grüße
Gabi F.