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Die Verkaufsangebote für Fälschungen bei Briefmarken hat stark zugenommen.

Hallo Ebayer und Firmenvorstand,

 

Die Verkaufsangebote für offene Fälschungen bei Briefmarken und Belegen hat stark zugenommen.

Selten ist im ersten Bild und Anpreisung die Marke als Fälschung gekennzeichnet.

Erst in der nach unten zu scrollende Beschreibung, erscheint der Hinweiß Reproduktion oder Fälschung.

Es kommt natürlich zum Fehlkauf und Ärger, weil der Verkäufer sagt: Gekauft wie beschrieben!

Worin liegt der Sinn solcher Anbieter? Es sind in der Regel immer die selben Anbieter.

ich habe mal eine Fälschung erworben und die sah **bleep** echt aus , mit Gummi und guten Papier.

Anfänger können leicht von anderen betrogen werden, wenn diese im Umlauf geraten, gerade bei Flohmärkte und

Hinterhof-Tausch-Aktionen, wie ich das noch als Jugendlicher gemacht habe. Ich kann mir vorstellen das klappt recht gut,

weil ja die Beschreibung von Ebay fehlt und nur der Michelkatalog als Verleich benutzt wird.

Ich würde mir wünschen, das EBAY eine neue Regel aufstellt  um diese Praxis zu verbieten.

 

                                                             In derr Hoffnung  regloh0_0

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@regloh0_0

 

Eigentlich gibt es dazu ganz klare Regeln:

 

Reproduktionen müssen bereits in der Headline (Artikelbezeichnung) oder zumindest in den Artikelmerkmalen zur Echtheit als Reproduktion gekennzeichnet werden.

 

Alles andere verstößt gegen eBay-Richtlinien.

 

Was da aber aus Erfahrung wirklich niemanden interessiert. Das kannst Du fünf Tage vor Ablauf melden, es läuft unbeirrt regulär aus.

 

Da bliebe bei jeglichem fehlendem Hinweis auf Reproduktion / Fälschung nur der Gang zum Anwalt bzw. Betrugsanzeige.

 

Hier aber auch nur gegen gewerbliche Anbieter, die aufgrund ihrer Erfahrung Fälschungen von Originalen unterscheiden können sollten. Wenn allerdings "ohne Obligo" angeboten, wie auch oftmals in Auktionshäusern zu finden, ist der Verkäufer raus. Nur bei Artikelmerkmal "Echt" hättest Du da eine Handhabe.

 

Bei privaten Verkäufern sollte es ähnlich laufen, allerdings könnte der immer noch einen auf ahnungslos (vielleicht sogar zutreffend) machen. Allerdings sollte auch bei diesen Verkäufertypen die Bezeichnung "Echt" als rechtlich verbindlich gewertet werden können.

 

Viel interessanter finde ich die Angebote selbst von gewerblichen Händlern, teils mit unterschiedlichen Verkäuferkonten, die nach ausreichender Vergrößerung bestimmter Merkmale eindeutig als Fälschung identifizierbare Ausgaben

ohne jedweden Hinweis auf Fälschung,

zusätzlich als "geprüft" oder "signiert" anbieten, ohne das angebliche Prüfsignum abzubilden.

 

Hier kann man schon von Vorsatz und somit Betrugsabsicht reden. Bei durchgeführtem Kauf wäre es dann glatter Betrug.

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