28-05-2017 20:40
Soho hatte letzten Sonntag bei ebay um 9 Uhr morgens einen Artkel ( 1 Puppe für 1€ Sofortkauf ) gekauft
Habe dann bei dem Verkäufer geschaut und noch eine zweite Puppe für 1€ sofortkauf gekauft
Geld habe ich am Montag überwiesen, so dass er es am Dienstag auf seinem Konto haben müsste
Es kam keine Nachricht und bisher keine Sendung..
.gut evtl ist ja auch noch ein Feiertag dazwischen Gestern ( Samstag 6 Tage nach Sofortkauf)
schrieb ich den Verkäufer an, ob er die Puppen denn schon los geschcikt hätte)
heute ( Sonntag 7 Tage nach sofortkauf schrieb es mir, dass es ein Versehen gewesen wäre und er mir das Geld zurück schicken würde ( 2x 1€ plus 8,99€ versandkosten)
Kommt der Verkaufer rechtlich da einfach so mit durch ( so hochwertig sind die Puppen ja auch nicht)
Einstellirrtum nach einer Woche angeben
@kornblume.berlin schrieb:Soho hatte letzten Sonntag bei ebay um 9 Uhr morgens einen Artkel ( 1 Puppe für 1€ Sofortkauf ) gekauft
Habe dann bei dem Verkäufer geschaut und noch eine zweite Puppe für 1€ sofortkauf gekauft
Geld habe ich am Montag überwiesen, so dass er es am Dienstag auf seinem Konto haben müsste
Es kam keine Nachricht und bisher keine Sendung..
.gut evtl ist ja auch noch ein Feiertag dazwischen Gestern ( Samstag 6 Tage nach Sofortkauf)
schrieb ich den Verkäufer an, ob er die Puppen denn schon los geschcikt hätte)
heute ( Sonntag 7 Tage nach sofortkauf schrieb es mir, dass es ein Versehen gewesen wäre und er mir das Geld zurück schicken würde ( 2x 1€ plus 8,99€ versandkosten)
Kommt der Verkaufer rechtlich da einfach so mit durch ( so hochwertig sind die Puppen ja auch nicht)
Einstellirrtum nach einer Woche angeben
Servus @kornblume.berlin
Ich weiß jetzt freilich nicht,
warum manche hier so auf Dich losgehen.
Es ehrt Dich,
wenn Du zu Deinem Fehler gestanden hast,
hätte Dir aber auch die Erkenntnis bringen können,
daß ein Sofortkaufpreis von einem Euro
ein Fehler sein dürfte,
weil er auch gar keinen Sinn hat.
Freilich kann man einen Vertrag anfechten,
allerdings muß man das unverzüglich tun.
Man darf auch von nicht "onlinesüchtigen" Anbietern erwarten,
daß sie mal schauen,
was so los ist,
wenn sie Artikel eingestellt haben.
Natürlich könnte man der Anfechtung widersprechen,
auf dem Kauf beharren
und eine Klage anstreben.
Aber das wirst Du wohl kaum tun.