12-11-2017 19:51
Ein größerer Reifenhändler mit über 63000 Bewertungen bricht den Kauf von 4 Reifen 2 Tage nach Kauf und Bezahlung ab und erstattet ungefragt das Geld zurück. Auf Nachfrage begründet er das mit "einem Versehen", ist aber auch nicht bereit "das Versehen" rückgängig zu machen und reagiert jetzt überhaupt nicht mehr
Ich habe die Reifen bei ihm für ca. 140 € / Stück gekauft und möchte sie auch kurzfristig geliefert bekommen denn es handelt sich um Winterreifen und die benötige ich jetzt. Er hat die gleichen Reifen jetzt für 350 € (!) / Stück eingestellt.
Andere Händler bieten sie ab rund 250 € an.
Manchmal schluckt man ja die ein oder andere Kröte um seine Ruhe zu haben, aber in diesem Fall möchte ich dieses Geschäftsgebaren nicht hinnehmen. Was kann ich tun um eine kurzfristige Lösung herbeizuführen?
Kurzfristig geht nix, es gelten gewisse Fristen zu beachten. Eine RSV in der Hinterhand wäre von Vorteil.
Du könntest dem Händler eine klar datierte Lieferfrist nennen, ca 10 Tage von heute also bis zum 22.11.17.
Bei Nichtlieferung gleichzeitig ankündigen, dass du nach dieser Frist die Reifen "wo anders" kaufst und den Differenzbetrag als Schadensersatz zivilrechtlich geltend machst. Aber ohne RA geht im Prinzip nix.
Ja - das ist ärgerlich und eine Unsitte von so manchen Verkäufern.
Theoretisch kannst Du den Artikel zivilrechtlich einfordern, denn der technische Vorgang bei ebay hat nichts mit dem noch bestehenden Kauftrag zu tun. Ebay löst dadurch keine Kaufverträge.
Aber das Einfordern bedeutet einen langwierigen und beschwerlichen Weg, sofern man nicht gerade einen arbeitslosen Rechtsanwalt zur Hand hat.Selbst dieser benötigt bis zum Sommer um hier Deine Rechte durchzusetzen.
Das ist der Grund, warum dies häufiger passiert und auch die meisten nicht durchsetzen.
Aber nach dem der Abbruch durchlaufen ist, steht einer entsprechenden (negativen/neutralen) Bewertung Deines "Kauferlebnisses" nichts im Wege....