09-11-2019 16:12
Ein "Nur zur Abholung" angebotener Artikel wurde bezahlt, aber nicht abgeholt.
Käufer ist inzwischen nicht mehr bei ebay gemeldet.
Wie lange muss ich den Artikel aufbewahren?
Wie lange kann der Käufer noch Anspruch erheben, falls er sich irgendwann meldet?
@silvergolfplus schrieb:Ein "Nur zur Abholung" angebotener Artikel wurde bezahlt, aber nicht abgeholt.
Käufer ist inzwischen nicht mehr bei ebay gemeldet.
Wie lange muss ich den Artikel aufbewahren?
Wie lange kann der Käufer noch Anspruch erheben, falls er sich irgendwann meldet?
Hallo @silvergolfplus
wenn du untätig bleibst bis zum 31.12.2022
Dann bliebe noch die Frage, warum bietet man so einen Sondermüll überhaupt an?
Du hast doch sicher die Adresse des Käufers von ebay bekommen.
Also erstmal eine Postkarte schreiben und um Rückmeldung per Mail bitten.
Kommt dann nix, Folie drüber und irgendwo verstauen.
ICH würde keinen Cent erstatten, IMHO gibt es bei Artikeln, die nur zur Abholung verkauft wurden, auch keinen Käuferschutz mehr, da glaube ich mich tiefdunkelschwarz zu erinnern irgendetwas bei der letzten Änderung der PayPal AGB gelesen zu haben ?
@silvergolfplus schrieb:Ein "Nur zur Abholung" angebotener Artikel wurde bezahlt, aber nicht abgeholt.
Käufer ist inzwischen nicht mehr bei ebay gemeldet.
Wie lange muss ich den Artikel aufbewahren?
Wie lange kann der Käufer noch Anspruch erheben, falls er sich irgendwann meldet?
Warum bietet man die Zahlart Paypal an, wenn ein Artikel abgeholt werden muss?
Da gibt es NUR Barzahlung bei Abholung und fertig ist die Luzie.
Um den Käufer ist es nicht schade.... oller Gebotsrückzieher
Tja, wie kommst du nun an die Daten ran um mit ihm Kontakt aufzunehmen?
Vermutlich gar nicht, deswegen würde ich - jetzt nach über einem Monat - das Geld über Paypal brav zurückerstatten und vom Kaufvertrag zurücktreten.