23-06-2017 17:02
Hallo,
ich habe am 19.06. im Rahmen einer Auktion einen Artikel für 1 Euro ersteigert (Auktionsende: 01:28 Uhr).
Meine Zahlung ist am selben Tag um 06:14 Uhr nachweislich durch Überweisung online erfolgt.
Am 22.06. habe ich den Artikel tatsächlich auch bereits erhalten. Der Erhaltungsgrad/Zustand weicht allerdings in zwei Punkten gegenüber dar Artikelbeschreibung gravierend ab. Dies habe ich noch am selben Tag (also: 22.06.) dem Verkäufer sachlich aber bestimmt per Mail mitgeteilt.
Ich bin wie aus allen Wolken gefallen, als heute morgen (23.06.), ohne Antwort auf meine Mail vom Vortag, der Verkäufer einen "Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels" eröffnet hat. Ich habe daraufhin in mehreren Mails dem Verkäufer umgehend Angaben zu meiner Zahlung mitgeteilt - keine Antwort!!
Schlussendlich habe ich noch heute beim ebay-Kundenservice einen möglichen Eintrag reklamiert - mit der postwendenden Antwort, dass in meinem speziellen Fall eine Löschung bestätigt werden kann. Allerdings ist der Fall auch weiterhin offen, ohne dass ich irgend etwas tun könnte. Wie soll ich mich weiter verhalten, vor allem gegen den möglichen Betrüger??
Für sachliche und zielführende Antworten vielen Dank!
schreck-reinhold2012
Du mußt auf jeden Fall im geöffneten Fall antworten (falls Du das nicht schon getan hast). Wenn der VK nicht antwortet, müßtest Du noch bewerten können. Jedenfalls war das bei mir bei einem vergleichbaren Fall möglich.
Wenn der Fall vom Verkäufer geschlossen wird und Du eine Verwarnung erhälst, bekommmst Du von ebay eine Information über die ausgesprochene Verwarnung. Gegen diese mußt Du auf jeden Fall Einspruch einlegen und die Zahlung nachweisen. Bei mir reichte eine Kope der Überweisung aus dem Online-banking. Ich hatte damals allerdings ziemliche Mühe, den Einspruch einzulegen, weil ebay mich mit seinen Auswahlkästchen lediglich im Keis herumgeführt hat. Letztlich ist es mir dann doch gelungen.
Viel Glück
@schreck-reinhold2012
Hallo,
was der Kundendienst Dir erzählt, kannst Du häufig bis meistens vergessen.
Mir hat man damals erzählt, der KD könnte nichts machen, ich müßte warten bis der Fall geschlossen würde und dann gegen die Verwarnung Einsprcuxh einlegen. Die Verkäuferin hatte ein übles Profil und jeden Kunden, der Kritik an etwas geäußert hat der Lüge bezichtet. Einen Kunden zu Unrecht der Nichtzahlung zu bezichtigen ist sowieso das letzte. So jemand würde bei mir sofort fliegen, das fällt ja letztlich alles auf ebay zurück. Aber darauf kommt es bei ebay auch nicht mehr an.
Spar Dir die weiteren Kontakte zum KD, wenn Du die Verwarnung durch einen Einspruch löschen lassen kannst. Das hat dann letztlich bei mir funktioniert.
Und wenn Du noch bewerten kannst, wen kümmern schon die Grundsätze von ebay. Ebay selbst nur wenn es Ihnen in den Kram paßt. Aber wenn ich das richtig verstanden habe, dann wurde ja zu Unrecht ein Nichtzahlerfall eröffnet und offenbar mit voller Absicht. Wenn das kein Grund für eine negatibe Bewertung ist!