24-10-2013 21:12
Ich habe ein kleines Problem, ich habe auf einen Artikel ersteigert in dem fehlerhafte Angaben gemacht wurden.
Der Verkäufer hat eine falsche Bezeichnung eingestellt, nur damit der Artikel schneller oder besser gefunden wird.
Das Geld habe ich natürlich sofort überwiesen. Ich habe den Verkäufer jetzt aufgefordert den Artikel zurück zu nehmen und die Rücküberweisung vorzunehmen. Er würde den Artikel zurück nehmen (ist noch gar nicht verschickt worden )aber nur unter der
Bedingung dass ich die vollen ebay-Gebühren übernehme.
Fallen für den Verkäufer überhaupt Gebühren an wenn er die Transaktion abbricht ?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr Dankbar