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Fragen zum Erstellen von Mahnungen / Mahnverfahren (als Käufer)

Also, hier der Sachverhalt:

Nach Überweisung (kein paypal) erfolgt kein Versand. Auf Anfrage schreibt der VK, das Paket sei bei ihm zurückgekommen. Das war die letzte Kommunikation mit ihm. Frage, an welche Adresse geschickt wurde, erneute Überweisung der Versandkosten sowie Mitteilung einer Alternativadresse sind vergebens.

Ich habe andere Käufer gefunden, bei denen er seine Vertragspflichten ebenfalls nicht erfüllt hat. Klare Sache: Der VK nimmt seine Pflichten nicht ernst, rechnet damit, dass die Angelegenheit im Sand verläuft.

Ich möchte ihn offiziell abmahnen und später ein Mahnverfahren einleiten, nicht nur wegen den 90 Euro Streitwert sondern fühle ich mich aus Prinzip der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, solchen Menschen das Handwerk lahm zu legen.

Ich habe mich über das Prozedere eines Mahnverfahrens informiert, und habe nun jedoch eine Handvoll fragen, die teilweise auch sehr unterschiedlich gehandhabt werden:

1. ) Muss ich vor dem Mahnverfahren 1 oder 2 Schreiben an den VK senden? Auf jeden Fall muss natürlich eine Fristsetzung für die Einhaltung der Vertragspflichten gesetzt werden (10 Tage nach Erhalt des Briefs). Im zweiten Schreiben würde die Mitteilung erfolgen, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete und das Geld zurückfordere mit Ankündigung eines gerichtlichen Mahnverfahrens (vielleicht wieder 1 Woche zeit geben?). Meine Frage ist nun:

1a.) Ob ich nicht beide Schreiben in einem zusammenfassen kann, um Zeit zu sparen, sprich ich setzte gleich beide Fristen im ersten Schreiben ("Wenn sie bis zum … den Artikel nicht geliefert haben und bis zum … den Kaufpreis nicht zurückerstattet haben…").
1b.) Bzw. setze ich nur 1 Frist für die Einhaltung der Vertragspflicht bzw. der Rückerstattung ("Wenn sie nicht bis zum … den Artikel geliefert oder den Kaufpreis zurückerstattet haben…"). Ginge das auch?

2.) Ich erwäge, die Mahnung durch einen Gerichtsvollzieher zukommen zu lassen, da wohl dies der einzig sicherer Weg ist. Ich weiß ja, dass der VK dubios ist, also im Abwimmeln von Mahnungen wahrscheinlich Erfahrungen hat. Die 10-20 Euro dafür nehme ich in Kauf. Kann ich diese Kosten vom VK zurückfordern? Falls ja, wann und an welcher Stelle?

3.) Wenn es hart auf hart kommt, also ich ein Mahnverfahren einleite, der VK widerspricht, und daraus ein Gerichtsprozess wird: Wie kann der VK nachweisen, dass er mir den Artikel zugeschickt hat? Einen Sendungsnachweis mit Tracking-Nummer wird er definitiv nicht haben, da 1. er den Artikel nie geschickt hat, 2. sowieso nur ein Päckchenversand (ohne Sendungsverfolgung) für 4 Euro vorgesehen war.
Was ich mir sehr gut vorstellen könnte ist,
- dass er irgendeine Quittung vorlegt, in der nur steht, dass er die Versandkosten bezahlt hat, oder
- er seine Frau als Zeugen vorschiebt, die ihm alles bezeugt was er bezeugt haben will (ich weiß nämlich, dass die beiden mehr oder weniger das Zeug zusammendurchziehen. Der Kaufvertrag ist mit ihm geschlossen, überweisen sollte ich das Geld aber an seine Frau).
Wie würden seine Beweismöglichkeiten hinsichtlich dieser Aspekte vor Gericht aussehen?

4.) Anmerkung: In der Lieferadresse steht mein Vorname abgekürzt, also nur mit erstem Buchstaben und einem Punkt da. Der Nachname voll ausgeschrieben.
Die Lieferadresse entspricht nicht meiner angemeldeten, offiziellen Hauptadresse. Ich habe dort quasi nur kurz, vorübergehend gewohnt und mich deshalb bei keinem Amt angemeldet. Könnte das Probleme mit sich bringen?

5.) ich würde in der ersten Mahnung neben einem Mahnverfahren auch gleich mit einer Strafanzeige drohen. Ist das ok?

6.) Ich habe die Telefonnummer des VK herausfinden können. Ich überlege nun, ihn anzurufen. Wäre das angebracht, oder nicht? Natürlich hätte das keine Gerichtskraft. ich würde ihm Quasi das, was ich in der Mahnung schreiben würde, ihm telefonisch mitteilen und zunächst eine kurze Frist setzen (ihn dennoch unabhängig eine schriftliche Mahnung wie geplant zukommen lassen). Wenn ich mich im Telefonat bereits entschlossen wiedergebe, vielleicht kann ich ihn dann jetzt schon zum Senden oder Rückerstatten bewegen. Was haltet ihr davon?

Ich danke Euch für Eure Tipps!

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