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Garantieanspruch bei Dienstleistung

Hallo,

ich hatte eine Dienstleistung (Software-Update/Pflege) ersteigert, die ein Problem mit einem elektronsichen Gerät im August 2017 zu 80% behoben hat. Ich hatte dazu eine Garantie von 12 Monaten erhalten. Mit Ablauf der nächsten Monate trat das ursprüngliche Problem wieder zunehmend auf und ich nahm Kontakt mit dem Verkäufer auf. Der bat um Zusendung (auf meine Kosten) des Gerätes zwecks Prüfung, was ich dann tat. Zurück bekam ich das Gerät ohne jegliche Funktion mit dem Hinweis, es würde sich nun um ein Hardware-Problem handeln. Das Gerät hatte ich nun zur weiteren Prüfung einem Fachkundigen überlassen, der mir mitteilte, dass das ursprüngliche Problem schon mit dem abschließenden Totalausfall zusammenhing und die Dienstleistung bestenfalls ein Aufschub für die eigentliche Reparatur bedeutete. Nachdem ich den Verkäufer der Dienstleistung kontaktierte, nahm sich dieser nichts davon an und verweigerte auch eine Rückzahlung der unnützen Dienstleistung.

 

In der Bewertung im August 2017 hatte ich schon auf die 80%-Lösung verwiesen. Leider kann man den Verkäufer nicht auf die Garantieleistung bewerten, die hier meines Erachtens nicht erfolgte und somit eigentlich einen negativen Eintrag verlangt.

 

Kann ich nun etwas tun, bei dem ebay mich unterstützt?

 

Freundliche Grüße

Ein unzufriedener Kunde

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Anonymous
Nicht anwendbar

@strotus@  schrieb:

Hallo,

ich hatte eine Dienstleistung (Software-Update/Pflege) ersteigert, die ein Problem mit einem elektronsichen Gerät im August 2017 zu 80% behoben hat. Ich hatte dazu eine Garantie von 12 Monaten erhalten. Mit Ablauf der nächsten Monate trat das ursprüngliche Problem wieder zunehmend auf und ich nahm Kontakt mit dem Verkäufer auf. Der bat um Zusendung (auf meine Kosten) des Gerätes zwecks Prüfung, was ich dann tat. Zurück bekam ich das Gerät ohne jegliche Funktion mit dem Hinweis, es würde sich nun um ein Hardware-Problem handeln. Das Gerät hatte ich nun zur weiteren Prüfung einem Fachkundigen überlassen, der mir mitteilte, dass das ursprüngliche Problem schon mit dem abschließenden Totalausfall zusammenhing und die Dienstleistung bestenfalls ein Aufschub für die eigentliche Reparatur bedeutete. Nachdem ich den Verkäufer der Dienstleistung kontaktierte, nahm sich dieser nichts davon an und verweigerte auch eine Rückzahlung der unnützen Dienstleistung.

 

In der Bewertung im August 2017 hatte ich schon auf die 80%-Lösung verwiesen. Leider kann man den Verkäufer nicht auf die Garantieleistung bewerten, die hier meines Erachtens nicht erfolgte und somit eigentlich einen negativen Eintrag verlangt.

 

Kann ich nun etwas tun, bei dem ebay mich unterstützt?

 

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