Garmin 110

Hallo ,

ich bin kein Fachjurist und benötige ein "bissle" Hilfe. habe von privat einen neuen Garmin 110 forerunner ersteigert.

Text beim Verkauf: Der Verkauf ist privat und erfolgt unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung. Mit Abgabe Ihres Gebotes erkennen Sie den Hinweis an und verzichten ausnahmlsos auf jegliche Garantie-und Gewährleistungsansprüche

jetzt kam der Garmin an , aber leider war der Akku so mausetot daß ich ihn erst nach Stunden halbwegs "wiederbelebte" . Allerdings leigt die Akkulaufzeit nun gerade mal be 2,5h anstatt der üblichen 8-9 h bei einem neuen Gerät. habe dies dem Verkäufer gleich geschrieben . er besteht jetzt darauf daß er ja sämtliche Gewährleistungs-und Garantieleistungen augeschlossen hat. ich dachte bisher aber immer daß bei einem Neugerät die Gewährleistung gar nicht ausgeschlossen werden kann. Liege ich da falsch ? ist halt ärgerlich wenn etwas von Anfang an nicht funktioniert , ich unterstelle dem Verkäufer keinerlei Vorsatz . wenn ich nun google lese ich manchmal heraus daß der Verkäufer auf der sicheren Seite ist, das andere mal liest es sich so daß ein Neugerät Formulierung hin-oder her anfangs funktionebereit sein sollte. bin eben kein Fachjurist. wer kennt sich da ein wenig aus und kann mir helfen ?

Vielen Dank

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@bubbub1962  schrieb:

Hallo ,

ich bin kein Fachjurist und benötige ein "bissle" Hilfe. habe von privat einen neuen Garmin 110 forerunner ersteigert.

Text beim Verkauf: Der Verkauf ist privat und erfolgt unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung. Mit Abgabe Ihres Gebotes erkennen Sie den Hinweis an und verzichten ausnahmlsos auf jegliche Garantie-und Gewährleistungsansprüche

jetzt kam der Garmin an , aber leider war der Akku so mausetot daß ich ihn erst nach Stunden halbwegs "wiederbelebte" . Allerdings leigt die Akkulaufzeit nun gerade mal be 2,5h anstatt der üblichen 8-9 h bei einem neuen Gerät. habe dies dem Verkäufer gleich geschrieben . er besteht jetzt darauf daß er ja sämtliche Gewährleistungs-und Garantieleistungen augeschlossen hat. ich dachte bisher aber immer daß bei einem Neugerät die Gewährleistung gar nicht ausgeschlossen werden kann. Liege ich da falsch ? ist halt ärgerlich wenn etwas von Anfang an nicht funktioniert , ich unterstelle dem Verkäufer keinerlei Vorsatz . wenn ich nun google lese ich manchmal heraus daß der Verkäufer auf der sicheren Seite ist, das andere mal liest es sich so daß ein Neugerät Formulierung hin-oder her anfangs funktionebereit sein sollte. bin eben kein Fachjurist. wer kennt sich da ein wenig aus und kann mir helfen ?

Vielen Dank


Servus @bubbub1962 

 

Dies ist kein Forum für "Fachjuristen". 😉

Aber es gibt hier reichlich Nutzer mit Erfahrung beim Kaufen und dem richtigen "Reklamieren".

Dazu braucht es aber noch ein paar Informationen.

Z.B. ob es um einen privaten oder gewerblichen VK geht (Ja, auch Gewerbliche versuchen immer mal

wieder, sich um Pflichten zu drücken.) und was GENAU im Angebot gestanden hat.

Zu diesem Zweck wäre ein Link zum Angebot oder eine Artikelnummer extrem hilfreich.

 

Schon vorab aber mal zum Nachdenken:
Wenn ein privater Verkäufer sich ein Neugerät kauft,

es nicht einmal probiert

und als Fehlkauf weiterverkauft,

kann er WAS über den ordnungsgemäßen Zustand der Kaufsache wissen??

 

 

Artikelnummer ?

Moin @bubbub1962 ,

 

 

wenn du mit paypal bezahlt hast, eröffne einen Konflikt.

 

Ich würde mal den Hersteller kontaktieren, bei dem privaten Verkäufer wirst du wohl nichts werden.

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