04-06-2019 13:50
Hallo ,
ich bin kein Fachjurist und benötige ein "bissle" Hilfe. habe von privat einen neuen Garmin 110 forerunner ersteigert.
Text beim Verkauf: Der Verkauf ist privat und erfolgt unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung. Mit Abgabe Ihres Gebotes erkennen Sie den Hinweis an und verzichten ausnahmlsos auf jegliche Garantie-und Gewährleistungsansprüche
jetzt kam der Garmin an , aber leider war der Akku so mausetot daß ich ihn erst nach Stunden halbwegs "wiederbelebte" . Allerdings leigt die Akkulaufzeit nun gerade mal be 2,5h anstatt der üblichen 8-9 h bei einem neuen Gerät. habe dies dem Verkäufer gleich geschrieben . er besteht jetzt darauf daß er ja sämtliche Gewährleistungs-und Garantieleistungen augeschlossen hat. ich dachte bisher aber immer daß bei einem Neugerät die Gewährleistung gar nicht ausgeschlossen werden kann. Liege ich da falsch ? ist halt ärgerlich wenn etwas von Anfang an nicht funktioniert , ich unterstelle dem Verkäufer keinerlei Vorsatz . wenn ich nun google lese ich manchmal heraus daß der Verkäufer auf der sicheren Seite ist, das andere mal liest es sich so daß ein Neugerät Formulierung hin-oder her anfangs funktionebereit sein sollte. bin eben kein Fachjurist. wer kennt sich da ein wenig aus und kann mir helfen ?
Vielen Dank
Moin @bubbub1962 ,
wenn du mit paypal bezahlt hast, eröffne einen Konflikt.
Ich würde mal den Hersteller kontaktieren, bei dem privaten Verkäufer wirst du wohl nichts werden.