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Gebotsrückname

Hallo,
Ich hab ein Gebot abgeben und dann erfahren das der Gegenstand schon vorhanden ist. Hab nach Ende der Auktion der Verkäufer gefragt ob wir den Kauf rückgängig machen können. Jetzt sagt er, er macht es nur wenn ich die Differenz zahle zwischen meinem Gebot und dem nächst bietenden. Sind nur 50 Cent. Ist das aber rechtens? Er zahlt dafür dann ja auch keine Gebühren.
Gruß Yvonne
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Anonymous
Nicht anwendbar

@smilie832000 schrieb:
Hallo,
Ich hab ein Gebot abgeben und dann erfahren das der Gegenstand schon vorhanden ist. Hab nach Ende der Auktion der Verkäufer gefragt ob wir den Kauf rückgängig machen können. Jetzt sagt er, er macht es nur wenn ich die Differenz zahle zwischen meinem Gebot und dem nächst bietenden. Sind nur 50 Cent. Ist das aber rechtens? Er zahlt dafür dann ja auch keine Gebühren.
Gruß Yvonne

@smilie832000

 

Wegen 50 Cent (!) stellst Du Dich so an?!?

Er kann auch den kompletten Kaufpreis von Dir verlangen und sogar einklagen, wäre Dir das lieber?

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