Gefälschte Artikel
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23-01-2020 21:56
Moin,
ich habe am 1. Januar einen Artikel gekauft. Artikel wurde nicht versendet. Am 18.1 über Käuferschutz Geld zurück.
16.1. Verkäufer stellt gleichen Artikel wieder ein. Daraufhin Artikel genauer studiert und festgestellt das es sich außerdem um eine Fälschung handelt. Bei ebay wegen Fälschung gemeldet. Artikel von ebay entfernt.
23.1. gleicher Artikel wieder vom Verkäufer eingestellt. bei ebay wegen Fälschung gemeldet.
Hatte eigentlich keine Lust bei der Polizei Anzeige wegen Betrugs zustellen. Dachte dem Verkäufer würde die Drohung reichen Strafanzeige zuerstellen, sofern er diese Betrügerischen Absichten nicht unterlässt. Wie bekomme ich den die Daten des Verkäufers für die Anzeige raus, oder stelle ich gegen unbekannt und lass den Täter durch die Staatsanwaltschaft ermitteln? Sind die von eBay entfernten Artikel noch hinterlegt und werden an die Staatsanwaltschafts weiter gereicht...
Ab wann sperrt Ebay Anbieter, die wiederholt trotz Angebotsentfernung die selben Artikel einstellen?
Chronologie:
1. Januar Artikel gekauft und bezahlt
16. Januar entdeckt das der Verkäufer gleichen Artikel wieder verkauft, wegen Fälschung gemeldet
17 Januar von eBay entfernt
18 Januar Geld durch eBay Käuferschutz zurück erhalten
23 Januar Artikel wieder bei ebay eingestellt, bei ebay gemeldet.
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Hier käme man wirklich mit dem Melden nicht mit...
Warum machst Du Dir die Mühe den Ärger und Aufwand? Für ein Paar Schuhe wird der Staatsanwalt kaum aktiv.
Für Plagiate wäre nach meinem Wissen auch der Zoll? zuständig?
Der VK hat ja verschiedene Marken im Angebot... und sieht allg. recht merkwürdig aus. Snickers kenn ich auch nur Schokoladiger 😄
Wenn Du Dir sicher bist, das es Fakes sind - gib den VK Namen doch einfach an den Rechteinhaber.
Der wird schon wissen was zu tun wäre. Und wenn er sich selbst nicht kümmern will... soll es wohl so korrekt sein.
Du könntest höchstens Deinen Vertrag einklagen mit Originalware.
Meine Meinung.
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Die Ermittlung ist recht einfach. Staatsanwaltschaft muss eh Ermittlungen aufnehmen. Verfahren halte ich für möglich.
Und es geht nicht um Urheberrechtsverletzung. Sondern um eine Anzeige wegen Betrugs. Ist ein großer Unterschied.
Warum den Stress? Kann es nicht leiden, wenn Verbraucher betrogen werden. Vor allem da sich viele nicht richtig zu wehren wissen. Sofern Betrügereien keine Konsequenzen haben ist die Wahrscheinlichkeit auf Wiederholung recht hoch. Auch die Größenordnung der Delikte nimmt evtl. zu.
Außerdem welcher Aufwand? Anzeige erstatten? Ggf. Vorladung?
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Betrug ist aktuell noch ein sehr grosses Wort. In welcher Form bist Du denn nach Deinem Eindruck betrogen worden? Wegen eines Replikates - welches Du aber nicht wirklich erhalten hast - sonder weil Du davon ausgehst das Du einen Fake Artikel erhalten würdest - wenn er denn liefern würde?
(Einfache doofe Ausrede - huch das falsche Bild.. und feddisch)
Da fehlt mir die Fantasie ob das einer aufnimmt.
Du kannst auf Einhaltung des Vertrages klagen. Genau... und ob der Geld für Originalware hat - darf Dir doch fast egal sein. Aber Du willst den Kaufvertrag ja nicht erfüllt haben sondern nur das ein Staatsanwalt aktiv wird - für den Fall das ein Fake geliefert werden würde...
Du willst einen Vermögensschaden geltend machen "Kaufpreis" Du hast keinen Schaden - das wurde Dir seitens Paypal erstattet. Wieviele Semester Rechtswissenschaften haste absolviert?
Die nötigen Adressdaten hast Du doch nach Durchlaufen der Kaufabwicklung erhalten. Ggf. sofern Artikel nicht gelöscht - in den Einzelheiten zum Kauf.
Und bisher ... war es schon eine Meeeeeenge Aufwand finde ich.
VIel Erfolg. Ich beobachte diesen Thread mal - sehe gerne später ne Info was der Staatsanwalt gemacht hat.
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Ja, aber wird der Staatsanwalt daraufhin aktiv, weil der Käufer, der die Ware nie erhalten hat, Anzeige erstattet?
Das es sich hier um einen fragwürdigen Nachbau handelt will ich ja nicht anzweifeln, und ob die anderen Marken Echt oder Fake sind kann ich nicht beurteilen, zumal teils wohl auch Inet Bilder verwendet werden.
Nach meiner Meinung sollte man, wenn man sich dran stört, den Rechteinhaber hierauf hinweisen und der wird sich dann sicherlich damit auseinandersetzen... wenn er es für nötig sieht. Ich habe ähnliches vor Monaten schon mal mit Nike und einem Massenverkauf angefragt. Es hat Nike nicht im geringsten interessiert. Es gab nicht einmal eine Rückfrage. Der VK bietet weiter an... also... alles sind scheinbar glücklich damit.
Ebay wird ja nur bedingt prüfen können und nur teils aktiv... ist ja auch nicht nur dieser Anbieter... wer kann / will hier wirklich noch alles melden.
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war zu Faul die Versuchsprüfung anzuschließen. Ganze schnell auf dem Handy abgefasst. Im Ergebnis wird aber auf Versuch hingewiesen. Nicht sauber, aber im Ergebnis egal.
Und für wie blöd haltet ihr denn unsere Staatsorgane, dass ihr glaubt man kommt mit Sätzen wie "ausversehen 4 falsche Bilder eingestellt, in mehreren Auktionen" durchkommen? ^^
Zitat: IV Ergebnis: versuchter Betrug zumindestens in einem Fall
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ich bin sprachlos ..
siehst VORHER das Bild / die Bilder, du kaufst, redest / schreibst dann von "versuchter Betrug"
.. erst denken, dann klicken ..
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Käufer ist hauptsächlich sauer weil er sein Marken Optik Schnäppchen nicht erhalten hat.
Denn sonst wäre der Kauf doch sicherlich nicht erfolgt, wenn ihm die Fake Anzeichen so deutlich waren.
Daher wird nun die Gesamt Staatsmacht gegen den Verkäufer gehetzt... aber leider nur im Forum.
Der gekaufte Artikel ist noch aufzurufen - also hat Ebay zumindest diesen (noch?) nicht gelöscht.
Auch wenn Numerisch in Arabischen und Römischen Zahlen viel "Rechtswissen" und Vorwürfe aufgelistet werden...
TE hat VK Daten in Mail und in Details zum Kauf... was verhindert denn nun die Anzeige? Alles Ausdrucken und los.
Und dann gerne mal laufende Berichte was bei Polizei und weiterem Verlauf passiert. Ob sich dann solche Anzeigen wirklich lohnen. Ich glaube nicht dran.
Ich fütter nun nicht weiter... wünsche aber viel Erfolg.
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Wieso Fälschung?
Sicherlich macht der Verkäufer den Fehler, bei "Produktlinie" den Namen "Nike" zu erwähnen.
Er nennt aber weder dort "Nike" als Marke, noch ist "Nike" sonst irgendwo in Artikelbeschreibung und -bezeichnung zu finden.
https://www.ebay.de/itm/402000082226
Damit ist eBay weitestgehend raus aus der Nummer. Die prüfen Angebote nicht oder höchst selten auf Authentizität. Den Artikel selbst schon gar nicht.
Das mit dem abgewandelten Logo auf den Schuhen ist Dir tatsächlich erst jetzt aufgefallen?
Ist eben immer das Problem, wenn man "Markenware" von privaten Massen-Verkäufern, am besten noch "Brandneu" kauft.
Fast niemand derer hat den Keller voll mit Neuware.
Soviele private "Turnschuh-Sammlungen" kann es gar nicht geben. Die sind zu 95% gefälscht oder verkappte An- und Verkäufer.
In Deinem Falle bliebe Dir wohl nur, Nike direkt wegen der Markenrechtsverletzung anzuschreiben.
Denn m.W. nach darf das Logo in dieser Art nicht verwendet werden, da dem Original durchaus ähnlich.
Aber nur der Rechte-Inhaber kann auf eBay definitiv etwas ausrichten, über das sog. VERI-Programm.
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Nein es handelt sich nicht um einen Fehler. Verkäufer wurde auf vermeintlichen Fehler hingewiesen. Stellt nach entfernen den Artikel wieder gleich bei ebay ein.
Und warum Fälschung? Kopie des AH8050-002. Zusätzlich Verwendung von Nike in der Artikelbeschreibung. EBay hat das Angebot wieder entfernt.
A Tatbestand § 263 StGB
I Objektiver Tatbestand
1. Täuschung: durch die Produktlinie wird irreführend das Vorstellungsbild des anderen getäuscht. Produkt ist optisch einen anderen nachgebildet. Ebay verbietet Handeln mit Plagiaten, bewusstes verkaufen dieser ohne Kennzeichnung ist ebenfalls als Täuschung zu Werten.
2. Irrtum: hat bei mir zu Fehlvorstellung über Tatsachen geführt
3. Vermögensverfügung: Handeln durch überweisen des Kaufpreises
4. Vermögensschaden: Kaufpreis
II Subjektiver Tatbestand
1. Vorsatz: sofern beim Verkäufer im ersten Fall kein Vorsatz vorlag ist dieser bei erneuten einstellen trotz Hinweis (Nachricht wurde beantwortet) spätestens im jetzigen Fall gegeben.
2. Bereicherungsabsicht
a) Absicht: Verkäufer wollte dadurch einen erhöhten Gewinn erzielen
b) rechtswidrig: kein wirksamer Anspruch des Täters
4. stoffgleich: vermögensvorteil (kaufpreis erhalten) Kehrseite der vermögensverfügung (zahlung)
III Rechtswidrigkeit und Schuld
Für mich keine Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe ersichtlich
IV Ergebnis: versuchter Betrug zumindestens in einem Fall
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Aber was Handfestes wird es meiner Meinung nach erst, wenn der Rechte-Inhaber mal so richtig schön gegen diese Leute vorgeht.
Da kommen ganz schnell hochinteressante Sümmchen zustande, die der Verkäufer berappen darf.
Erziehung funktioniert immer noch am Besten über den Geldbeutel ...
Schau Dir alle anderen Angebote Deines Verkäufers an, da dürfte so gut wie gar nix Original sein.
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@k-jackpot schrieb:Moin,
ich habe am 1. Januar einen Artikel gekauft. Artikel wurde nicht versendet. Am 18.1 über Käuferschutz Geld zurück.
16.1. Verkäufer stellt gleichen Artikel wieder ein. Daraufhin Artikel genauer studiert und festgestellt das es sich außerdem um eine Fälschung handelt. Bei ebay wegen Fälschung gemeldet. Artikel von ebay entfernt.
23.1. gleicher Artikel wieder vom Verkäufer eingestellt. bei ebay wegen Fälschung gemeldet.
Hatte eigentlich keine Lust bei der Polizei Anzeige wegen Betrugs zustellen. Dachte dem Verkäufer würde die Drohung reichen Strafanzeige zuerstellen, sofern er diese Betrügerischen Absichten nicht unterlässt. Wie bekomme ich den die Daten des Verkäufers für die Anzeige raus, oder stelle ich gegen unbekannt und lass den Täter durch die Staatsanwaltschaft ermitteln? Sind die von eBay entfernten Artikel noch hinterlegt und werden an die Staatsanwaltschafts weiter gereicht...
Ab wann sperrt Ebay Anbieter, die wiederholt trotz Angebotsentfernung die selben Artikel einstellen?
Chronologie:
1. Januar Artikel gekauft und bezahlt
16. Januar entdeckt das der Verkäufer gleichen Artikel wieder verkauft, wegen Fälschung gemeldet
17 Januar von eBay entfernt
18 Januar Geld durch eBay Käuferschutz zurück erhalten
23 Januar Artikel wieder bei ebay eingestellt, bei ebay gemeldet.
Du hast den Artikel nicht erhalten - hast also keinen Nachweis für Deine Behauptung - so ein Bumerang kann auch ganz schnell wieder auf die unangenehme Art und Weise zurückkommen!
Dein Beitrag liest sich eher wie: "Mrs. Rutherford hat einen überdrehten Nachfolger gefunden......"
Bei einem VK der überwiegend aus dem Netz gemopste Bilder verwendet sollte der Bietfinger eingegipst werden!
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Des Weiteren habe ich hier keinen Nutzer angegeben sondern allgemein bei einen anonymen Fall gefragt.
Auch brauche ich bei Erstattung einer Anzeige keine Konsequenzen fürchten. Da ich diese nicht wider besseren Wissens anstelle. (164 I StGB)
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klicke einfach weiter ..
wenn ich jeden Artikel, den ich als Fake erkenne, melden würde, wäre ich 24 Std. täglich damit beschäftigt.
Es sind einfach zu viele Fake-Artikel gelistet.
eBay reagiert schon ab und an auf Meldung, da eBay den Artikel aber nicht kennt, ist es schwierig zu über-
zeugen.
Du hast doch gekauft, sogar mehrmals - hast du die Verkäufer-Daten nicht erhalten oder nicht mehr?
Dann forder sie nochmals an - unter "Hilfe" gibt es eine Telefonnummer .. oder anrufen lassen.
Hast du einen Artikel auch erhalten - nur dann kannst du Anzeige erstatten.
Gib mal eine Artikelnummer hier bitte an .. dann schaun wir weiter.