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Gehört das Netzteil einer Fritzbox zum Zubehör, oder ist es wesentlicher Bestandteil der Fritzbox?

Hallo Community,

 

hab vor ein paar Tagen eine Fritzbox ersteigert und kurz darauf auch geliefert bekommen. Leider war die Entäuschung beim Auspacken gross, denn es lag kein Netzteil dabei. EIne Rückfrage beim Verkäufer ergab, dass er in seiner Artikelbeschreibung vermerkt hatte, dass die Fritzbox ohne Zubehör geliefert wird. 

Das stimmt auch, das hatte er wirklich geschrieben, aber nach meiner Meinung gehört das Netzteil nicht zum Zubehör, sondern ist wesentlicher Bestandteil der Fritzbox. Ohne das Netzteil funktioniert die Box ja nicht und er hat sie ja als voll funktionsfähig angepriesen. Er sagte mir dann auch, dass er das Netzteil absichtlich behalten hätte, denn er möchte es gerne als Ersatzteil für seine eigene Fritzbox behalten. Ich könnte es aber gegen eine weitere Gebühr gerne käuflich von ihm erwerben...

 

Jetzt haben wir das Problem, dass wir beide meinen, wir hätten Recht. Ich sage, das Netzteil ist kein Zubehör, er sagt es ist Zubehör.

 

Haben wir einen Juristen unter uns, der das vielleicht klären kann? §97 BGB ist bezüglich der Definition des Zubehörs so herrlich nichtsagend 😞

 

Grüsse

Dirk

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