27-11-2019 13:47 - bearbeitet 27-11-2019 13:48
Wenn ein bei e-bay gekaufter Artikel nach etwa 9 Monaten seinen Geist aufgibt, bricht, nicht mehr funktioniert oder wie auch immer - hat man verloren und keinen Rechtsanspruch.
Geht um einen Fahrradsattel.
Der Verkäufer hat auf Anfragen via ebay nicht reagiert.
Kein Kundenfreundliches Verhalten - aber das Geld für den jetzt nutzlosen Artikel und eine gute Bewertung hat und wird er behalten...
welle_welle2003 schrieb:Wenn ein bei e-bay gekaufter Artikel nach etwa 9 Monaten seinen Geist aufgibt, bricht, nicht mehr funktioniert oder wie auch immer - hat man verloren und keinen Rechtsanspruch.
Geht um einen Fahrradsattel.
Der Verkäufer hat auf Anfragen via ebay nicht reagiert.
Kein Kundenfreundliches Verhalten - aber das Geld für den jetzt nutzlosen Artikel und eine gute Bewertung hat und wird er behalten...
es gibt die gesetzliche Gewährleistung, die beträgt erstmal 24 Monate
allerdings muss der Käufer = Du ab 6 Monate nach Erhalt ggf. nachweisen, dass der Artikel bereits bei der Übergabe diesen Mangel hatte ... kann in den allermeisten Fällen niemand
das betrifft im übrigen nicht nur Käufe bei eBay - bzw. Käufe bei einem Verkäufer auf dem Verkaufsportal eBay
falls der Hersteller eine Garantie gibt, kannst Du Dich an diesen wenden - wobei die Garantie eine freiwillige Leistung der Hersteller ist, ein Hersteller kann diese also geben, muss es aber nicht, und wenn er sie gibt, kann er den Zeitraum frei bestimmen
@welle_welle2003 schrieb:Wenn ein bei e-bay gekaufter Artikel nach etwa 9 Monaten seinen Geist aufgibt, bricht, nicht mehr funktioniert oder wie auch immer - hat man verloren und keinen Rechtsanspruch.
der Gesetzgeber geht auch davon aus das Du Teil korrekt behandelst und damit umgehst!
@welle_welle2003 schrieb:Geht um einen Fahrradsattel.
Der Verkäufer hat auf Anfragen via ebay nicht reagiert.
wozu auch? Nach 6 Monaten gilt die Umkehrlast - Du musst dem VK nachweisen das der Mangel bereits bei Übergabe an Dich existiert hat.
Kannst Du das?
Nein?
Dann wende Dich an den Hersteller!
@welle_welle2003 schrieb:
Kein Kundenfreundliches Verhalten - aber das Geld für den jetzt nutzlosen Artikel und eine gute Bewertung hat und wird er behalten...
ein Rundum-Paket wird Dir kaum ein Hersteller anbieten - einige sind sogar so nett und bieten Garantieleistungen von 5 Jahren an oder eine Extra-Versicherung, die diesen Zeitraum umfaßt.
Wenn Du diese nicht abgeschlossen hast: that`s life!
Was hat der jetztige Zustand mit der Bewertung zu tun?
der GVK radversender-de bietet bei den angebotenen Artikel die genannte Extra-Versicherung an - diese läuft über die "Allianz Assictance" und beinhaltet folgende Leistungen:
Kostenpunkt: zwischen 50 - 70 Euronen.....
Du hast falsch gespart - wobei noch offen wäre ob die Versicherung für diesen Schaden überhaupt haften würde.
Der Schaden kann auch genau so gut aufgrund falscher Handhabung entstanden sein - dann springt keine Versicherung ein!
Schon mal überlegt ob Du ggf. für den Sattel/Fahrrad(?) einfach zu schwer bist/warst?
Ja der Gestzgeber wollte uns einreden er hätte was gutes für den Verbraucher geschaffen.
Allerdings ist diese " Gewährleistung " nichts anderes als den Kunden für dumm zuverkaufen.
Sicher kommt es auch drauf an, wieviele Kilometer gefahren wurden?!
Welche Rechte stehen mir zu, wenn die Ware mangelhaft ist?
@welle_welle2003 schrieb:Wenn ein bei e-bay gekaufter Artikel nach etwa 9 Monaten seinen Geist aufgibt, bricht, nicht mehr funktioniert oder wie auch immer - hat man verloren und keinen Rechtsanspruch.
Geht um einen Fahrradsattel.
Der Verkäufer hat auf Anfragen via ebay nicht reagiert.
Kein Kundenfreundliches Verhalten - aber das Geld für den jetzt nutzlosen Artikel und eine gute Bewertung hat und wird er behalten...
Ein Verkäufer ist nur bis 6 Monate nach dem Kauf für dich interessant, danach kannst du dich immer an den Hersteller wenden.