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Haben Käufer bei gelöschten und schon bezahlten , per Überweisung, Auktionen keine rechte hier?

Ich habe eine Auktion " gewonnen"

Es handelt sich um ein Handy.

Ich habe nach dem Zuschlag dieses Handy am nächsten Tag in der Bank eine Auslandsüberweisung veranlasst.

Das Geld ist auch an den empfänger rausgegangen.

Heute am Montag bekomme ich von EBAY eine Mitteilung das dieser Artikel warscheinlich NICHT von dem angemeldetem Kontoinhaber stammz und somit gelöscht worden ist.

 

In der Auktion hat gestanden das der Artikel in Deutschland bei dem Kontoinhaber liegen soll.

 

Wie bekomme ich nun das Geld zurück?

Auslandsüberweisung stoppen geht nicht mehr.

Geldzurückholen geht auch nicht da das enorme Kosten mitsich bringt und keinen Erfolg haben soll und wird.

 

Ebay macht es sich nach meiner Meinung recht einfach: Ich nicht, du bist der alleinige dumme ....

 

Dem Kontoinhaber werde ich nichts nachweisen können, auch sagt das Gericht das er nicht haftbar gemacht werden kann.

 

Wird hier auf EBAY dem Betrug Tür und Tor geöffnet?

 

 

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Antworten (3)

Servus @040nobody21395

 

Leider wirst Du in den AGB nur finden,

dass Ebay Daten prüfen kann...Kann - nicht muss.

Ob bei neu angemeldeten Nutzern,

die dann massenhaft teure Neuware einstellen,

eine Fahrlässigkeit vorliegen könnte,

wenn hier nicht geprüft wird,

muss mal irgendwann ein Gericht klären.

 

 

Ob die Werbung hier https://pages.ebay.de/einkaufen/index.html

irreführend sein könnte,

wird wohl auch mal irgendwann ein Gericht klären müssen.

Ob das Prozedere des Verschwindenlassens von Angeboten unterbunden werden muss,

wird auch irgendwann ein Gericht klären müssen.

Mag jetzt einfacher sein,

da Ebay ein GmbH in D ist.

Aber - Hand aufs Herz - wer zerrt schon einen Laden wie Ebay vor den Kadi ?

 

 


@040nobody21395@  schrieb:

Ich habe eine Auktion " gewonnen"

Es handelt sich um ein Handy.

Ich habe nach dem Zuschlag dieses Handy am nächsten Tag in der Bank eine Auslandsüberweisung veranlasst.

Das Geld ist auch an den empfänger rausgegangen.

Heute am Montag bekomme ich von EBAY eine Mitteilung das dieser Artikel warscheinlich NICHT von dem angemeldetem Kontoinhaber stammz und somit gelöscht worden ist.

 

In der Auktion hat gestanden das der Artikel in Deutschland bei dem Kontoinhaber liegen soll.

 

Wie bekomme ich nun das Geld zurück?

Auslandsüberweisung stoppen geht nicht mehr.

Geldzurückholen geht auch nicht da das enorme Kosten mitsich bringt und keinen Erfolg haben soll und wird.

 

Ebay macht es sich nach meiner Meinung recht einfach: Ich nicht, du bist der alleinige dumme ....

 

Dem Kontoinhaber werde ich nichts nachweisen können, auch sagt das Gericht das er nicht haftbar gemacht werden kann.

 

Wird hier auf EBAY dem Betrug Tür und Tor geöffnet?

 

 


Hallo @040nobody21395!

 

Der Account wurde sicherlich gehackt. Du hast auf ein ausländisches Konto überwiesen

Bei einer Überweisung bekommst du keine Hilfe von eBay.

 

Du müsstest gegen den ausländischen Kontoinhaber klagen. Kontodaten hast du ja.

Aber es wird nichts bringen. Meistens sind die Konten mit falschen Daten eröffnet worden.

 

Du wirst es als Lehrgeld abhaken müssen. Drucke dir trotzdem alles aus, was du noch

finden kannst. Damit würde ich eine Anzeige bei der Polizei machen, auch, wenn die

Aussichten schlecht sind. Vielleicht gibt es ja noch mehr Betroffene.

 

Viel Erfolg!

Spoiler

@040nobody21395@  schrieb:

Ich habe eine Auktion " gewonnen"

Es handelt sich um ein Handy.

Ich habe nach dem Zuschlag dieses Handy am nächsten Tag in der Bank eine Auslandsüberweisung veranlasst.

Das Geld ist auch an den empfänger rausgegangen.

Heute am Montag bekomme ich von EBAY eine Mitteilung das dieser Artikel warscheinlich NICHT von dem angemeldetem Kontoinhaber stammz und somit gelöscht worden ist.

 

In der Auktion hat gestanden das der Artikel in Deutschland bei dem Kontoinhaber liegen soll.

 

Wie bekomme ich nun das Geld zurück?

Auslandsüberweisung stoppen geht nicht mehr.

Geldzurückholen geht auch nicht da das enorme Kosten mitsich bringt und keinen Erfolg haben soll und wird.

 

Ebay macht es sich nach meiner Meinung recht einfach: Ich nicht, du bist der alleinige dumme ....

 

Dem Kontoinhaber werde ich nichts nachweisen können, auch sagt das Gericht das er nicht haftbar gemacht werden kann.

 

Wird hier auf EBAY dem Betrug Tür und Tor geöffnet?

 


@040nobody21395 

so ist es - bei Überweisung KEIN Käuferschutz.

Es war ein gehacktes Konto .. 

 

Wenn das Geld der Empfängerbank gut geschrieben wurde, wird es wahrlich schwierig, etwas zu erreichen.

 

Trotzdem Anzeige gegen den Kontoinhaber erstatten - auch der Accountinhaber sollte Anzeige erstatten.

 

UND: das Tor wird nicht erst geöffnet - das Tor ist offen.

 

 

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