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Hallo, ich habe einen Artikel ersteigert, und der Verkäufer weigert sich ihn mir zu überlassen, obwohl ich bereits über pay pal bezahlt habe

Ich hatte bereits per pay pal bezahlt, nun weigert sich der Verkäufer mir den ersteigerten äArtikel zu überlassen.Er hat mir das Geld einfach zurücküberwiesen.Was kann ich tun?

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Du wirst letztendlich zivilrechtlich gegen den Spaßverkäufer vorgehen müssen. Natürlich kannst Du bei eBay einen nicht erhaltenen Artikel melden und das Datum Deiner PayPal-Zahlung als Zahlungsdatum angeben. Das bringt Dir allerdings nicht den Artikel, maximal Dein Geld zurück. Aber das hast Du ja bereits wiederbekommen. Der eröffnete Fall könnte den Verkäufer aber dazu bringen, sich zu erklären.

 

Parallel dazu ein Einschreiben an die Postadresse des Verkäufers mit Aufforderung zur Lieferung mit klarer Fristsetzung und ankündigung rechtlicher Schritte. Letzteres allerdings nur, wenn Du die Sache auch durchziehen willst. Dazu wirst Du einen Rechtsanwalt beauftragen müssen, die Herausgabe des gekauften Artikels einzuklagen.

 

Negativ bewerten nicht vergessen. Dafür hast Du ab Kauf maximal 60 Tage Zeit.

 

Erinnere den Spaßverkäufer daran, daß Ihr einen rechtsgültigen Kaufvertrag habt, den er einzuhalten hat. Durchsetzten mußt Du das allerdings oder eben Dein Rechtsanwalt.

Antworten (1)

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Ich hab die Sache bisher nur bei ebay gemeldet.Bewertet hab ich noch nicht.Es ärgert mich ziemlich-der Verkäufer hätte einfach nur einen Mindestpreis festlegen müssen-und dann wird so ne Show abgezogen...

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