06-07-2019 14:21
Habe bereits eine Rückfrageanfrage gestellt, da ein Sachmangel vorliegt. Das ist 4 Tage her und die Verkäuferin verweigert hartnäckig die Rückerstattung. Angeblich kann man ja nach 3 Tagen ebay einschalten, diese Option wird aber nicht freigeschaltet. Meines Erachtens liegt auch eine falsche Identität vor sowie ein Abwälzen der ebay Gebühren auf den Käufer durch stark überhöhte Versandkosten. Ich habe dies ebay gemeldet und meinen Fall ausdrücklich geschildert. Bekomme nur vorformulierte Floskeln als Antwort. ebay wünscht ja angeblich, dass man solche oder ähnliche Fälle meldet. Da kann ich nur lachen. Schreiben mir nur, das es sich womöglich um ein Ehepaar handeln könnte und das der Fall nicht durch Käuferschutz abgedeckt sei, obwohl ich über Paypal gezahlt habe. Dass es sich um Betrug handeln könnte, prüfen die gar nicht. Was soll ich jetz machen. Habe zwar eine Rechtschutzversicherung, aber das kann ja Jahre dauern, bis ich mein Geld wiedersehe.
Liebe Grüße
Aber:
Abwälzung von Gebühren über die VSK ??? Bei 6,50 ???
6€ ist schon gut der Mindestpreis für ein Paket M - da ist aber nix sonst drin - kein Klebeband, Weg, Sprit etc.
Wo genau legt ein Sachmangel vor?
PayPal unter Freunden - damit verzichtest Du auf Käuferschutz - Du verleugnest ja den Kauf ![]()
Und Deine Rechtsschutz wird sich wohl bei 20€ Streitwert beim Kopfschütteln festhalten müssen.
Kann es sein, daß Du ein wenig hyperventilierst ???
Ich persönlich wäre da skeptisch gewesen
es wird in der Kommentarleiste unübersichtlich, deswegen kopiere ich deinen Beitrag hierher und wir machen hier weiter.
Du schriebst:
man kann bei Paypal auch direkt Artikel bezahlen, man schreibt z.B. eBay-Kauf und die Artikelnummer als Verwendungszweck.
"Man kann auswählen zwischen Geld senden an „Freunde & Familie“ und „Waren & Dienstleistungen“. Was soll ich verwenden?
Kennt man den Empfänger, sind es Freunde oder Bekannte, kann man das Geld ohne Bedenken per „Freunde & Familie“ versenden. Bei Käufen von Unbekannten, zum Beispiel auf Marktplätzen wie eBay Kleinanzeigen oder Flohmärkten, empfehlen wir „Waren & Dienstleistungen“ – dann gilt unser Käuferschutz. Mit dem sind PayPal-Kunden im Fall der Fälle abgesichert."
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/send-money-online
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/paypal-safety-and-security
Hallo @emb922
Abwälzen der ebay Gebühren auf den Käufer durch stark überhöhte Versandkosten.
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Das ist eine Frechheit das zu behaupten ich sehe da keine überhöhten Versandkosten.
Und in deiner abgegebenen Roten steht nichts von einem Sachmangel.
Wer hier falsche Behauptungen oder falschen Rückgabe Grund angibt das sieht auch Ebay und entscheidet dann auch gegen denn Käufer.
Hallo,
soweit ich das beurteilen kann ist es bei PP-Zahlung grundsätzlich besser, bei PP einen Konflikt zu eröffnen (Ware entspricht nicht der Beschreibung bei Sachmangel). Das geht jetzt nicht mehr. Besser weil: Längere Frist für Eröffnung eines Konflikts, eher sachverständige Bearbeitung durch gut ausgebildete Mitarbeiter).
Es gibt auch Verkäufe, bei denen der Käuferschutz durch ebay ausgeschlossen ist. Das können die Kommentatoren hier aber nur beurteilen, wenn sie wissen, was verkauft wurde. Du kannst das auch in den AGB von PP nachlesen-
Servus @maai_pen_raai und @bootyooty schönen Sonntag auch...
Bei allem Unverständnis für gewisse Denkansätze der TE...
Die VK hat am 4. Juli noch eingestellt.
Da hatte sie aber schon dieses grottige BW-Profil.
Die Detailsterne sind ja seit geraumer Zeit egal...
aber in diesem Fall auch nicht toll.
Wann zieht Ebay denn da die Grenze,
bis mal sanktioniert wird?
@emb922 schrieb:Habe bereits eine Rückfrageanfrage gestellt, da ein Sachmangel vorliegt. Das ist 4 Tage her und die Verkäuferin verweigert hartnäckig die Rückerstattung. Angeblich kann man ja nach 3 Tagen ebay einschalten, diese Option wird aber nicht freigeschaltet. Meines Erachtens liegt auch eine falsche Identität vor sowie ein Abwälzen der ebay Gebühren auf den Käufer durch stark überhöhte Versandkosten. Ich habe dies ebay gemeldet und meinen Fall ausdrücklich geschildert. Bekomme nur vorformulierte Floskeln als Antwort. ebay wünscht ja angeblich, dass man solche oder ähnliche Fälle meldet. Da kann ich nur lachen. Schreiben mir nur, das es sich womöglich um ein Ehepaar handeln könnte und das der Fall nicht durch Käuferschutz abgedeckt sei, obwohl ich über Paypal gezahlt habe. Dass es sich um Betrug handeln könnte, prüfen die gar nicht. Was soll ich jetz machen. Habe zwar eine Rechtschutzversicherung, aber das kann ja Jahre dauern, bis ich mein Geld wiedersehe.
Liebe Grüße
Servus @emb922
1. Der Rückgabeprozess bei Kauf von einem privaten Anbieter
ist in jeder Hinsicht - wie ich finde - eine schlechte Idee von Ebay gewesen.
Das Prozedere deckt sich bei Sachmängeln überhaupt nicht mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch
und
2. kann gerade bei Überweisung ein VK alles behaupten und nichts durchführen,
ohne das dies wirklich für Ebay wichtig wäre.
Aber Du hast ja via Paypal gezahlt.
Da sollte das anders laufen.
Leider hast Du den Artikel nicht verlinkt.
So bleibt hier alles etwas geraten.
Du hattest bei einem Händler mit Sitz in D gekauft?
Nach Erhalt der Ware im entsprechenden Zeitrahmen eine Rückgabe gestartet?
Wann genau?
Du hattest im Rückgabeprozess angegeben, dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht?
Die Freischaltung des Links zum Einschalten des Supports erscheint erst auf die Minute nach 3x 24 Stunden.
Ist das genau rum?
???? MOMENT..... seit wann geht ebay einschalten nach 3 Tagen?
Gibt's nicht.
Rückgabe = du schickst zurück, Verkäufer erhält die Ware und DANN erst gibt es eine Rückerstattung.
Und wenn die dann nicht kommt, dann erst kann man ebay einschalten.
Artikelnummer?
Bin gespannt, weil ich gern sehen würde, was du gekauft hast und warum Paypal den Käuferschutz verweigert.
Wird immer seltener
@emb922schrieb:
"Ich verstehe es trotzdem nicht, denn der ebay- Schutz greift doch eigentlich bei allen nachvollziehbaren Paypal Überweisungen. Und diese Überweisung ist doch klar und deutlich bei paypal gespeichert. Dass Paypal nicht zahlt, ist mir schon klar."
Was hat denn Paypal damit zu tun,
wenn DU jemandem von Deinem Bankkonto aus
Geld an dessen Bankkonto überweist?
NICHTS.
Da ist nichts gespeichert.
Auch bei Ebay nicht.
Die haben KEINEN Zugriff auf die Kontobewegungen auf Deinem oder dem Empfängerkonto.
"Abgesehen davon geht es mir im Moment vorwiegend um die Art und Weise, wie ebay auf Hinweise über mögliche Betrügereien oder sonstige Verstösse gegen die Grundsätze reagiert. Es kann doch nicht sein, dass ich mit ein paar Floskeln abgespeisst werde, oder ?"
Welche Grundsatzverstöße meinst Du denn und wie BELEGST Du sie?
Stell Dir mal vor,
Dein Verkäuferkonto würde eingeschränkt werden,
weil irgendjemand Ebay schreibt,
da wäre was nicht sauber.
Wäre doch ein Unding.