26-10-2019 00:42 - bearbeitet 26-10-2019 00:44
Ich habe bei einem privaten Verkäufer, der ein Angebot von mehr als 200 Artikeln hat, einen Samovar gekauft, der als gebraucht, aber in gutem Zustand beschrieben war. Der Samowar ist jedoch defekt und heizt nicht. Als Privatverkäufer muss er den Artikel nicht zurücknehmen, jedenfalls hat er das ausgeschlossen.
ich habe eine Rücknahme über EBay eingeleitet, der Verkäufer stellte sich stur und heute wurde die Rüchnahme von Ebay geschlossen mit der Begründung der Artkel unterliegt nicht dem EBay-Käuferschutz.
ich wurde gar nicht von Ebay angehört, Ist das rechtens?
@iloveberlin2011 schrieb:Ich habe bei einem privaten Verkäufer, der ein Angebot von mehr als 200 Artikeln hat, einen Samovar gekauft, der als gebraucht, aber in gutem Zustand beschrieben war. Der Samowar ist jedoch defekt und heizt nicht. Als Privatverkäufer muss er den Artikel nicht zurücknehmen, jedenfalls hat er das ausgeschlossen.
ich habe eine Rücknahme über EBay eingeleitet, der Verkäufer stellte sich stur und heute wurde die Rüchnahme von Ebay geschlossen mit der Begründung der Artkel unterliegt nicht dem EBay-Käuferschutz.
ich wurde gar nicht von Ebay angehört, Ist das rechtens?
Für deine Rechte ist aber nicht Ebay zuständig, sondern du ganz alleine.
Ebay ist keine Strafverfolgungsbehörde, keine Justiz, kein Inkassounternehmen, keine anwaltliche Beratung oder Entscheider über deutsches Recht.
Wär ja auch noch schöner!
Wenn ein Artikel nicht der Beschreibung entspricht und der Verkäufer sich stur stellt, dann musst du ihm Beine machen.