19-08-2013 10:28
Ich habe ein Kleid ersteigert, welches in der Beschreibung mit "Edel" betitelt war. Es stellte sich heraus, dass das Kleidchen ein total billiger "Fetzen" ist. Vielleicht sollte man in den Richtlinien auch die Begriffe richtig stellen. Der Verkäufer weigert sich natürlich, das Kleid zurückzunehmen. Ich weiß nun nicht ob ich im Recht bin, oder ob ich den Begriff "Edel" einfach so hinnehmen muss.