abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Ich habe ein MacBook Pro (2015) ersteigert, neu mit Herstellergarantie bis Oktober 2018

Ich habe das MacBook ersteigert (Preisvorschlag) und nun konfiguriert. Dabei habe ich festgestellt, dass es bereits 23 Ladezyklen hinter sich hat und die Herstellergarantie laut Apple seit 31.10.2017 abgelaufen ist. Laut Aussage von Expert, wo das Gerät gekauft wurde, gilt allerdings nach dem Verbraucherschutzgesetz eine Absicherung bis Oktober 2018, die natürlich nicht dem Umfang der Herstellergarantie entspricht. Da ich jetzt doch irritiert bin bezüglich der Aussagen in der Auktion, stelle ich mir die Frage, ob ich das Notebook unter diesen Bedingungen nicht zurückgebe, da ich per paypal bezahlt habe und ich also den Käuferschutz nutzen kann. Was meint ihr? 

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (1)

Antworten (1)


@wulffila schrieb:

Ich habe das MacBook ersteigert (Preisvorschlag) und nun konfiguriert. Dabei habe ich festgestellt, dass es bereits 23 Ladezyklen hinter sich hat und die Herstellergarantie laut Apple seit 31.10.2017 abgelaufen ist. Laut Aussage von Expert, wo das Gerät gekauft wurde, gilt allerdings nach dem Verbraucherschutzgesetz eine Absicherung bis Oktober 2018, die natürlich nicht dem Umfang der Herstellergarantie entspricht. Da ich jetzt doch irritiert bin bezüglich der Aussagen in der Auktion, stelle ich mir die Frage, ob ich das Notebook unter diesen Bedingungen nicht zurückgebe, da ich per paypal bezahlt habe und ich also den Käuferschutz nutzen kann. Was meint ihr? 


Servus @wulffila

 

Du brauchst keinen Käuferschutz.

Der Händler (Expert ist doch sicher ein Händler.) hat Dir ja ein Widerrufsrecht eingeräumt (Muss er.),

so dass Du einfach widerrufen kannst.

Oder ist es schon zu lange her ?

 

Könntest Du mal auf das Angebot verlinken ?
Und was hat der Verkäufer denn mit einer Absicherung bis Oktober 2018 gemeint ?

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder