Ich such Käufer, die bei dem Händler Kar-Media einen Artikel zurücksenden und Probleme hatten.
- RSS-Feed abonnieren
- Thema als neu kennzeichnen
- Thema als gelesen kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Drucker-Anzeigeseite
- Anstößigen Inhalt melden
20-11-2017 19:44
Ich habe bei dem eBay Händler Kar-Media ein Apple IPhone 8 Plus, welches ich aufgrund zwei Problemen zurücksenden musste.
Das Gerät habe ich im Rahmen des 1-monatigen Rückgaberechts ausprobiert.
Es waren tatsächlich jedoch nur circa 5 Tage oder so, an denen ich das Gerät ausprobiert hatte.
Selbstverständlich habe ich das Gerät wie ein rohes Ei behandelt.
Es wurde somit halt in einem "benutzen" Zustand zurückgesendet.
Nun hat der Verkäufer einen Fall bei eBay eröffnet und mitgeteilt, dass ich das Gerät ja über eine gewöhnliche Funktionsprüfung, wie im Handel üblich, hinaus benutzt hätte.
Was auch immer das heißen soll.
Er wollte mir dann nur 85% erstatten.
Das schlimme ist nun, dass eBay im Recht gegeben hat, obwohl ich mich ganz normal an seine Widerrufsbelehrung gehalten habe.
In der Widerrufsbelehrung steht auch nichts von "wenn benutzt, dann weniger Geld zurück" oder so etwas in der Art. Es wir in den AGB sogar gesagt, dass man den Artikel bei Erhalt auf Vollständigkeit, Mängel und Transportschäden überprüfen soll.
Und außerdem: Wenn ich nach über einem Monat das Gerät nicht ausgepackt hätte und dann sagen würde, dass ich ja ein unbeschädigtes Paket festgestellt und nach dem Auspacken ein defektes Gerät habe, dann würde der Händler sicherlich auf seine AGB verweisen. Wisst ihr was ich meine?
Naja, jedenfalls hat eBay der Aussage des Verkäufers "Gerät ist nicht mehr im Originalzustand" zugestimmt.
Meines Erachtens nach ist das völliger Unsinn!
Es steht nirgends, dass ich das Gerät in einem originalen Zustand zurückschicken, also es nicht auspacken darf!
Nun wollte ich mal fragen, ob es hier noch andere Leute gibt, die bei diesem Händler solche Erfahrung machen durften.
Nebenbei: Abstand von diesem Händler!
Schönen Abend noch...
Akzeptiert Lösungen (0)
Antworten (9)
Antworten (9)
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
-
Du verwechselst hier etwas:
der VK nimmt am separaten Ebay-Programm der "Ebay-Garantie" teil - hier hast Du (über das Programm) ein 1-monatiges-Widerrufsrecht
-
da der GVK bei seinen Angeboten überhaupt keine gültige WRB veröffentlicht hat bist Du - "höchstöffiziell"- gar nicht über Deine Rechte als Verbraucher informiert worden.
Grundsätzlich gilt eins bei einem Widerruf (diese Informationen findest Du in jeder gültigen-veröffentlichten WRB eines Gewerblichen Verkäufers):
"Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist."
Du hast das Gerät 5 Tage im Betrieb gehabt - damit ist das Gerät nicht mehr "NEU-OVP" -
um das Gerät zu prüfen reicht ein Einschalten / Einrichten / Testen der Internet-/WLAN-Verbindung/ Test Telefon-
dies dauert max. einen halben Vormittag - aber keine 5 Tage!
Den Wertverlust konnte der GVK somit geltend machen.
Wenn Du anderer Meinung bist musst Du dies zivilrechtlich prüfen lassen
-
eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
Dein Unmut auf den Händler willst Du jetzt durch diesen Forenbericht kompensieren:
das ist Kindergarten-Verhalten - der Fehler lag bei Dir - sonst niemanden!
zum Antworten bitte auf "Kommentare" klicken.......
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
Deshalb nicht so leichtfertig schreiben. Und ausserdem ist es weder unbenutzt bei einem halben Tag oder 5 Tagen.
Also dies mit Kindergarten Verhalten zu vergleichen ist Unsinn.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
hast Du ein Problem beim Lesen?
"Den Wertverlust konnte der GVK somit geltend machen."
Dazu gibt es keinen "30-tägigen-Widerruf" >> Lesen bildet!
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
@haribobo2009 schrieb:Moin!
Ich habe bei dem eBay Händler Kar-Media ein Apple IPhone 8 Plus, welches ich aufgrund zwei Problemen zurücksenden musste.
Das Gerät habe ich im Rahmen des 1-monatigen Rückgaberechts ausprobiert.
Es waren tatsächlich jedoch nur circa 5 Tage oder so, an denen ich das Gerät ausprobiert hatte.
Selbstverständlich habe ich das Gerät wie ein rohes Ei behandelt.
Es wurde somit halt in einem "benutzen" Zustand zurückgesendet.
Nun hat der Verkäufer einen Fall bei eBay eröffnet und mitgeteilt, dass ich das Gerät ja über eine gewöhnliche Funktionsprüfung, wie im Handel üblich, hinaus benutzt hätte.
Was auch immer das heißen soll.
Er wollte mir dann nur 85% erstatten.Das war für mich nicht akzeptabel.
Das schlimme ist nun, dass eBay im Recht gegeben hat, obwohl ich mich ganz normal an seine Widerrufsbelehrung gehalten habe.
In der Widerrufsbelehrung steht auch nichts von "wenn benutzt, dann weniger Geld zurück" oder so etwas in der Art. Es wir in den AGB sogar gesagt, dass man den Artikel bei Erhalt auf Vollständigkeit, Mängel und Transportschäden überprüfen soll.Genau daran habe ich mich im Grunde gehalten -auch wenn sicherlich der Transport bzw. das Paket gemeint ist, wurde es so nicht genau definiert.
Und außerdem: Wenn ich nach über einem Monat das Gerät nicht ausgepackt hätte und dann sagen würde, dass ich ja ein unbeschädigtes Paket festgestellt und nach dem Auspacken ein defektes Gerät habe, dann würde der Händler sicherlich auf seine AGB verweisen. Wisst ihr was ich meine?
Naja, jedenfalls hat eBay der Aussage des Verkäufers "Gerät ist nicht mehr im Originalzustand" zugestimmt.
Meines Erachtens nach ist das völliger Unsinn!
Es steht nirgends, dass ich das Gerät in einem originalen Zustand zurückschicken, also es nicht auspacken darf!
Nun wollte ich mal fragen, ob es hier noch andere Leute gibt, die bei diesem Händler solche Erfahrung machen durften.
Nebenbei: Abstand von diesem Händler!
Schönen Abend noch...
Servus @haribobo2009
Ich bin einigermaßen erstaunt,
welchen rechtlichen Auftritt dieser Händler hat
und trotzdem mit dem ach so kostbaren Ebay-Garantie-Logo geschmückt wird.
Nun jedoch dies:
Ebay gibt kein Recht.
Bei Ebay entscheiden Menschen,
bei denen ich bezweifle,
dass sie alle geeignete Kompetenzen vorweisen können.
Das Resultat siehst Du.
Bei Onlinekauf ist eine Prüfung bei vielen Artikeln anders als im Ladengeschäft.
Wer packt schon im Geschäft um die Ecke das Gerät aus,
schiebt die Sim-Card rein und richtet das Teil ein ?
Niemand.
Das kann ein Online-Händler kaum als Argument anführen.
Im Leben da draußen müsste er die 85% begründen, erklären, herleiten.
So ist das,
wenn man angelernten Kräften Entscheidungen überträgt,
für die andere Menschen sehr lange studieren und Erfahrung sammeln müssen.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
Ich hatte von den Widerrufsbelehrungen erzählt, wie ich mit dem Gerät umgegangen bin usw. usf.
Am Ende wurden Fragen gestellt, die eigentlich schon lange klar sein sollten.
Es machte außerdem den Anschein, dass sie eine starre Linie fahren. Wenn X angegeben wird, dann Y, wenn Z dann...
Es kann doch nicht sein, dass man in rechtlichen Angelegenheiten keine adäquate Unterstützung von eBay bekommt -und schlimmer noch: rechtlich einfach falsch entschieden wird.
as würdest du denn empfehlen wie man am besten vorgeht?
Eine Frist habe ich dem Händler schon gesetzt, dann eine Mahnung und dann direkt eine Klage ans zuständige Zivilgericht?
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
@haribobo2009
das ist so, dass KEINE rechtlichen Auskünfte erteilt werden / können / dürfen - dafür gibt es Rechtsanwälte.
Du könntest "das" Handy wieder zurückfordern und es selber verkaufen.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
Du kannst das Handy NICHT wieder zurückfordern !
Der Vertrag - das ist die Folge des Widerrufs - gilt sozusagen als nicht geschlossen.
Zum Wiederherstellen des Vertrages bräuchtest Du die Mitwirkung des Verkäufers.
Da sehe ich allerdings schwarz.
Grundsätzlich hätte ein Verkäufer schon das Recht,
eine Wertminderung geltend zu machen und in Abzug zu bringen (Siehe § 357 BGB).
Voraussetzung nach meiner Ansicht ist aber die ordentliche WRB
und eine realistische Bezifferung,
die man erklären kann.
Es soll ja um einen Wertverlust gehen.
Das Öffnen der Verpackung ohne größere Beschädigung kann hier nicht der Punkt sein.
Eine Pauschale oder Tabelle über die Höhe von Wertminderungen gibt es hier nicht.
Ist immer im Einzelfall zu sehen.
Im Streitfall muss der Händler seine Forderung belegen können.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
Auch ich hatte Probleme mit dem Händler und habe dann PayPal eingeschaltet, die mir letztlich zu einer Rückerstattung des Kaufpreises verholfen haben.
Ich habe von Kar-media mehrfach ein defektes aber als NEU deklariertes iPhone SE erhalten - ich vermute, dass hier iPhones generalüberholt werden und nicht originale Ersatzteile verbaut werden. Das Display war bei 2 iPhones mangelhaft [milchige Darstellung] und das Gehäuse bei einem weiteren Telefon zerkratzt.
Kar-Media wollte 70 Euro weniger als den ursprünglichen Kaufpreis zurück zahlen, weil ich das Telefon ja genutzt hätte...
Ich würde bei diesem unseriösen Händler nicht mehr kaufen.
Torsten
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
Hallo,
ich habe ein iPhone XS Max bestellt. Ohne Umverpackung aber neu.
Was kam bei mir an?
Tatsächlich das Handy und IMEI Nummer bei Apple auch erkannt. Das Handy wurde von mir das erste Mal aktiviert und hatte noch die Folie drauf.
Komisch war nur, dass auf nichts (Mails oder Anrufe) reagiert wurde...
Ich habe es dann geschafft über Mail einen Rückruf anzufordern, der sogar wahrgenommen wurde. Wenn dich dann aber ein Händler nur widerwillig anruft und das auch noch mit unterdrückter Rufnummer, dann fragt man sich schon was das eigentlich alles soll.
Alles in einem hatte ich ein richtig schlechtes Gefühl, aber das Handy ist top aber die Menschen dort sind eine Frechheit!
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
Hallo,
ich habe ebenfalls Probleme mit diesem Verkäufer.
Mein Handy, ebenfalls bei ihm 2018 gekauft, liegt seit Juli zur Reparatur bei ihm. Mehrere Kontaktanfragen scheiterten. Er reagiert überhaupt nicht Mails oder Anrufe.
Geld weg, Handy weg und ich hab Stress mit Anwalt und Verbraucherschutz.
Nie wieder kaufe ich etwas bei dem.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
Hallo zusammen.......
Ich habe bei diesem Händler ein Iphone 6 bestellt .....es sollte aber eigentlich ein 6s sein......als ich den Fehler bemerkt hatte war das Paket bereits unterwegs zu mir .......Der Verkäufer riet mir deshalb die Annahme zu verweigern,sobald das Paket wieder bei Ihm sei würde er mir das Geld erstatten......Dies ist nun der Fall ,aber der " gute Mann" reagiert nun weder auf Mails noch geht jemand ans Telefon.........
Warum darf jemand der hier offensichtlich permanent leute betrügt hier immer so weiter machen ???
Ich werde am Montag definitiv Strafanzeige wegen Betrug erstellen......Und auch sonst alle erdenklichen Maßnahmen ergreifen um die Öffentlichkeit vor diesem Menschen zu warnen......
Und es wäre vielleicht auch ganz toll wenn es von Ebay auch mal ordentlich Gegenwind geben würde .....oder ist die Gier nach Geld größer als der Ruf nach Gerechtigkeit ????
Gruß,Michael
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden