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Ist das ebay Bewertungssystem etwas wert?

Hallo,

ich habe bei ebay von einem gewerblichen Verkäufer einen Artikel gekauft.

Der wurde mit ca. 3 Wochen Verspätung dann doch noch, für mich überraschend geliefert. Auf meine Anfragen zuvor hat der Verkäufer nicht reagiert.

Kurz vor der Lieferung habe ich dann ebay eingeschaltet. Da die Lieferung dann zwischenzeitlich ankam haben die den Fall gleich wieder geschlossen.

Um andere Kunden vor diesem Verkäufer zu warnen habe ich eine negative Bewertung abgegeben wegen Lieferverzug und verweigerter Kommunikation.

Ebay hat diese Bewertung sofort wieder gelöscht weil der Fall ja geschlossen wurde.

Wenn ich in diesem Fall nicht negativ bewerten darf was nützt dann das gesamte Bewertungssystem?

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@weha007 schrieb:

Hallo,

ich habe bei ebay von einem gewerblichen Verkäufer einen Artikel gekauft.

Der wurde mit ca. 3 Wochen Verspätung dann doch noch, für mich überraschend geliefert. Auf meine Anfragen zuvor hat der Verkäufer nicht reagiert.

Kurz vor der Lieferung habe ich dann ebay eingeschaltet. Da die Lieferung dann zwischenzeitlich ankam haben die den Fall gleich wieder geschlossen.

Um andere Kunden vor diesem Verkäufer zu warnen habe ich eine negative Bewertung abgegeben wegen Lieferverzug und verweigerter Kommunikation.

Ebay hat diese Bewertung sofort wieder gelöscht weil der Fall ja geschlossen wurde.

Wenn ich in diesem Fall nicht negativ bewerten darf was nützt dann das gesamte Bewertungssystem?


Servus @weha007

 

Ich finde,

das Bewertungssystem hier hat mächtig an Aussagekraft verloren.

Einmal wegen der von Dir geschilderten Situation,

aber auch weil hier Verkäufer noch einstellen dürfen,

die einen recht schlechten Bewertungspunktestand haben.

 

Insgesamt scheint Ebay inzwischen der Auffassung zu sein,

es sei alles gut,

wenn der nicht oder schlecht belieferte Käufer sein Geld zurückbekommt.

Dass dies wenig mit den Intentionen zum Kaufvertrag zu tun hat,

wie sie im BGB wiedergespiegelt werden,

scheint niemanden zu kratzen.

 

Leider ist ein solches Verhalten aber nicht auf Ebay beschränkt.

Wenn ein Anbieter etwas anbietet und behauptet,

er könne dies bis zu einem bestimmten Termin liefern,

hat aber bereits eine Ahnung,

dass er das nicht wird leisten können,

kann und sollte er abgemahnt werden.

Es ist und bleibt - so auch durch diverse Instanzen entschieden - in sehr vielen Fällen ein Wettbewerbsverstoß.

Von der Täuschung am Verbraucher gar nicht zu reden.

 

Da aber solches Geschäftsgebaren nur durch die Wettbewerbszentrale selbst,

die Verbraucherverbände und Konkurrenten abgemahnt werden kann,

eine Ahndung seitens des Staates nicht mehr vorgesehen ist,

verändert sich das Verhalten vieler Geschäfte ...

Unsitten mutieren zu Verkehrssitten.

Da ist Ebay bestimmt nicht der Laden,

der hier eine Lanze für fairen Wettbewerb

und Verbraucherschutz bricht.

 

Insofern ist es dann nur stimmig,

wenn sie löschen...

Schließlich ist gar nichts gewesen. jack_o'lantern

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