30-12-2012 21:11
Ihr habt mir schon zweimal geholfen vielleicht klappts wieder.
Wurde offensichtlich ausgelotet bis zu meinem Maximalgebot...
Wäre es Rechtens wenn ich mein Gebot zurückziehe?
Wenn Du einmal überboten wurdest, kommt kein Kaufvertrag zustande. Auch, wenn Du plötzlich eine mail erhälst, dass Du Höchstbietender warst.
Du mußt also gar nicht Dein Gebot zurückziehen, weder Du noch der Verkäufer wärt im Falle, dass Du die Auktion jetzt noch gewinnst, an irgendetwas gebunden.
Lies hier: § 10 1 Ebay AGB : Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#auktion