17-12-2016 04:01
Der Verkäufer weist weist in der Artikelbeschreibung darauf hin:
Sofortkauf auf Anfrage möglich
Im Anschluss werden private E-Mail-Adresse und Handynummer angegeben.
Ich denke nicht, dass der Verkäufer eine laufende Auktion abbrechen kann, nur weil er sich im Nachhinein mit einem Käufer über den Kaufpreis zum Sofortkauf geeinigt hat.
Schließlich hätte der Verkäufer bereits bei Auktionsstart die Möglichkeit gehabt einen Sofortpreis einzugeben.
Eine andere Möglichkeit wäre den Artikel als Festpreis mit Preisvorschlag anzubieten.
Da sich die Kaufpreisverhandlungen außerhalb von eBay abspielen ist es für den Höchstbietenden kaum zu widerlegen wenn der Verkäufer den Auktionsabbruch zum Beispiel durch defekte Ware usw. begründet.
Ich halte den nachträglich vereinbarten Sofortkauf auf Anfrage für unzulässig.
Wie sollte man sich im Schadensfall verhalten?