16-02-2017 18:20
Moin moin,
ich habe zu meinem Anliegen schon mal einen Thread gehabt, leider kann ich in dem nicht antworten, sodass in diesem Teil des Forums meine Frage stelle. Angefangen hat alles damit, dass ich einen Laptop erhalten habe, welcher beim Versand beschädigt wurde. Genau kann man das hier nachlesen: https://community.ebay.de/t5/Mitglieder-helfen-Mitgliedern/DHL-Paket-besch%C3%A4digt-Defekt-bei-Ware...
Es handelt sich bei dem Defekt um einen Wackelkontakt oder etwas ähnliches, welcher sich dadurch äußert, dass manchmal die Tastatureingabe nicht mehr möglich ist, sich das Bild dreht und Programme geöffnet werden. Dieser Fehler tritt jedoch zufällig auf und konnte auch erst beim Einschalten und testen des Gerätes erkannt werden. Der Verkäufer hat eine Untersuchung von der DHL verlangt, welche ich auch durchführen lassen habe. Leider konnten die diesen Fehler nicht feststellen und als ich den Laptop erneut überprüft habe, war auch kein Defekt mehr feststellbar. Ich rechne aber damit, dass er, wie vorher auch, zufällig irgendwann auftreten wird.
Kann ich da als Käufer irgendwas machen oder habe ich gegenübe dem Verkäufer irgendwelche Rechte? Da der Fehler immer nur zufällig auftritt, ist er natürlich schwer nachzuweisen. Aber wenn er aufkommt, dann funktioniert nichts mehr. Man kann das System nur noch runterfahren. Habe auch ein Video davon gemacht, aber was kann mir das als Beweismittel bringen?
Gruß und schönen Abend