02-10-2017 16:02
Ich habe vor paar Tagen ein Artikel gekauft und es auch bekommen. Jedoch gemerkt, dass es ein falsches Artikel ist. Jetzt möchte ich gerne ein Rückgabe einleiten, jedoch hat der Verkäufer es nicht bestätigt aber mir gesagt, dass ich unter der Adresse es verschicken soll und die dann die Rückerstattung an mich weitergeben. Ich habe aber dem Verkäufer drum gebeten, dass er die Rückgabe akzeptieren soll. Muss er das tun, damit ich mein Artikel verschicken kann? Ich mein ich habe dann ja eine bestätigung, dass der verkäufer damit einverstanden ist oder nicht? Bin ich den zu 100% abgesichert?
Wenn der Verkäufer eine Rückgabe angeboten hat, muss er das auch zusagen und einhalten.
Eine schriftliche Zusage der Rückgabe ist sicherer für Dich, wenn du das willst muss er das dir auch schriftlich bestätigen, aber
nur dann wenn er sie auch von sich selbst freiwillig angeboten hat.
Anders sieht das aus, wenn du ihn zu einer Rücknahme drängst oder aufforderst. Er kann auch ablehnen.
Der Verkäufer entscheidet, er hat ja den Artikel auch verkauft. In aller Regel nehmen Privatverkäufer nichts zurück.
Schicke also erst zurück, wenn du die Rückgabe-Bestätigung schriftlich vorliegen hast. Wenn der Verkäufer den Artikel zurück
erhalten hat, wird er dann binnen weniger Tage den Kaufpreis dir zurück erstatten. So wäre dann der normale Vorgang.
@rubyurek schrieb:Ich habe vor paar Tagen ein Artikel gekauft und es auch bekommen. Jedoch gemerkt, dass es ein falsches Artikel ist. Jetzt möchte ich gerne ein Rückgabe einleiten, jedoch hat der Verkäufer es nicht bestätigt aber mir gesagt, dass ich unter der Adresse es verschicken soll und die dann die Rückerstattung an mich weitergeben. Ich habe aber dem Verkäufer drum gebeten, dass er die Rückgabe akzeptieren soll. Muss er das tun, damit ich mein Artikel verschicken kann? Ich mein ich habe dann ja eine bestätigung, dass der verkäufer damit einverstanden ist oder nicht? Bin ich den zu 100% abgesichert?
Servus @rubyurek
"Ein falscher Artikel" ist unterschiedlich interpretierbar.
Hast Du Dich "verkauft",
hättest Du bei einem gewerblichen Anbieter ein Widerrufsrecht
und könntes auf Deine Kosten zurücksenden
und den Kaufbetrag + einmal Versandkosten zurückbekommen.
Bei gewerblichen Anbietern unproblematisch.
Bei einem privaten Anbieter hast Du kein Widerrufsrecht
und musst für Deinen Fehlkauf geradestehen.
Hat der Verkäufer sich vertan
und die Artikelbeschreibung war falsch,
halte ich die Rückgabe für nicht geeignet.
Schafft nur unnötige Verwicklungen.
Bei Überweisung bist Du so oder so nicht abgesichert.
Bei PP gibt es oft das Geld zurück,
leider zum Teil ohne Unterschied,
ob VK oder K den Fehler gemacht haben.
Dafür wäre aber der sendungsverfolgte Rückversand praktisch zwingend erforderlich.
Zahlt der Anbieter da nicht "freiwillig" zurück,
kann man an Ebay/Paypal weiterleiten
und die erstatten dann.
@rubyurek schrieb:Ich habe vor paar Tagen ein Artikel gekauft und es auch bekommen. Jedoch gemerkt, dass es ein falsches Artikel ist. Jetzt möchte ich gerne ein Rückgabe einleiten, jedoch hat der Verkäufer es nicht bestätigt aber mir gesagt, dass ich unter der Adresse es verschicken soll und die dann die Rückerstattung an mich weitergeben. Ich habe aber dem Verkäufer drum gebeten, dass er die Rückgabe akzeptieren soll. Muss er das tun, damit ich mein Artikel verschicken kann? Ich mein ich habe dann ja eine bestätigung, dass der verkäufer damit einverstanden ist oder nicht? Bin ich den zu 100% abgesichert?
Gewerblicher oder privater Verkäufer?
Bei einem gewerblichen Verkäufer kannst Du widerrufen.
Wie das geht, steht in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.
Bei einem privaten Verkäufer hast Du kein Widerrufs- oder Rückgaberecht!