06-05-2015 17:59
Hallo,habe einen PC ersteigert und laut Artikelbeschreibung ist Win7 Pro installiert.Hatte den Verkäufer auch noch gemailt ob Win7 Pro installiert ist und seine Antwort war ja.Nach Anschluss des PC`s mußte ich leider feststellen das dies nur eine Testversion ist und nun fühle ich mich übers Ohr gehauen,möchte nun mein Geld wieder zurück.Der Verkäufer meint nun er hätte nie behauptet, dass dem Artikel eine Originalversion von Win7Pro beiliegt und der PC kann nicht zurückgenommen werden, weil es sich um einen Privatverkauf handelt und noch den Spruch:Die Wiederannahme des verkauften Artikels wird verweigert.Muss er den PC zurück nehmen und was kann ich machen?
LG,Bernd
Hallo, also meine Meinung ist, daß Du in dem Fall im Recht bist.
Der Verkäufer hat bei Artikelmerkmale im Angebot angegeben als Betriebssystem Win 7 / Betriebssystemversion Pro, auch auf Deine Nachfrage hat er es bejaht. Dass nur eine Testversion drauf ist hat er nicht erwähnt. Er hätte in dem Fall bei den Artikelmerkmalen angeben müssen Betriebssystem ohne.
Da er die Merkmale angegeben hat müssen diese Merkmale auch vorhanden sein.
Wenn Du per Paypal bezahlt hast, hast Du gute Aussicht Dein Geld wieder zu bekommen.
Da ich aber von Überweisung ausgehe , würde ich per Einschreiben den Verkäufer auffordern die notwendige Lizenz nachzuliefern, sowie auch die fehlende TreiberCD und das Netzkabel. Andernfalls würde ich einen Ersatzkauf ankündigen und den Gang zum Anwalt ankündigen. Alternativ würde ich die Rückabwicklung anbieten.
Soviel ich weiß ist es so auch wenn ein Privatverkäufer die Gewährleistung ausschliesst heißt das nicht, daß die zugesagten Eigenschaften unmittelbar nach dem Kauf ausgeschlossen werden können. Diese müssen schon gegeben sein.
Ob Du Dir das dann auch wirklich antun möchtest mit Anwalt etc musst Du selbst entscheiden.
Übrigens eine Win 7 Lizenz kostet nicht die Welt....aber ein kleiner Tip von mir probier mal Linux da ist alles kostenlos auch die meisten Programme und noch dazu sicher.