05-03-2018 14:39
Hallo liebe community,
ich habe privat ein gebrauchtes tablet verkauft. Bezahlt wurde über paypal ( hatte ich leider nicht herausgenommen) Der Käufer hat direkt als er es bekommen hat, eine Rückgabe über ebay beantragt das das Gerät noch eine Sperre aufwies. Wir haben ein paar mal hin-und her geschrieben, es ist mir aber nicht gelungen das Problem zu lösen. Es handelt sich irgendwie um eine Sperre über google, die wohl nur mit der Eingabe meiner emailadresse und Passwort zu beseitigen ist. Diese gebe ich natürlich nicht raus und habe der Rückgabe zugestimmt und dem Käufer das Rücksendeporto erstattet. Für mich wäre der Fall dann erledigt, ich nehme die Ware zurück und der Käufer erhält sein Geld wieder. Er hat mir bestätigt die Versandkosten für den Rückversand erhalten zu haben, hat das Tablet aber noch nicht losgeschickt. Er schreibt mir fast täglich, das er das Tablet, wenn es entsperrt ist, wieder haben will. Ich habe dies jedes Mal verneint, da ich einfach ein schlechtes Bauchgefühl bei dem Herrn habe und nicht wieder Probleme riskieren möchte.
Inzwischen schreibt er auch wirklich unangenehm.
Nun will er mich per Anwalt zwingen, ihm das Tablet nach Entfernen der Sperre wieder zuzusenden.
Mein Rechtsempfinden sagt mir, das ich dazu aber nicht gezwungen werden kann/darf.
Wie sehr ihr das ? Vielen Dank schon mal !
Er schreibt mir fast täglich, das er das Tablet, wenn es entsperrt ist, wieder haben will. Ich habe dies jedes Mal verneint, da ich einfach ein schlechtes Bauchgefühl bei dem Herrn habe und nicht wieder Probleme riskieren möchte.
Inzwischen schreibt er auch wirklich unangenehm.
Nun will er mich per Anwalt zwingen, ihm das Tablet nach Entfernen der Sperre wieder zuzusenden.
Mein Rechtsempfinden sagt mir, das ich dazu aber nicht gezwungen werden kann/darf.
*staun .....
Hallo @bmwtinchen
Er schickt die Ware zu dir, du entsperrst und schickst ihm flugs das Tablet zurück und zwar in dem Zustand, wie er es auch ausweislich deiner AB zu erwarten hat !
Sichere ihm zu, dass du genau das tust.
Oder willste wirklich noch Anwaltspost haben?
Gern geschehen, @bmwtinchen
Das hat damit überhaupt nichts zu tun, denn der Artikel weicht ja von der Beschreibung ab weil eine Sperrung vorhanden ist.
Insofern ist auch JEDER private Verkäufer zur Nachbesserung bzw. zur Rücknahme verpflichtet, das wusstest du sicherlich auch noch nicht.
Frag den Käufer jetzt einfach ob er Nachbesserung oder Rücknahme, Rücküberweisung, Kaufabbruch wünscht.