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Rüchnahme von Geboten

Hallo,

habe einen Artikel unwissentlich "ersteigert". Nach Abgabe meines Höchstgebotes wurde ich zweimal von einem privaten Bieter überboten, was mir ebay auch mitgeteilt hat. Nahc Ablauf der Gebotsfrist bekomme ich nun mitgeteilt, das ich Höchstbietender war und den Artikel ersteigert hätte.Meine Nachfrage beim Anbieter ergab, dass der vormals Höherbietende sein Angebot wohl zurückgezogen hätte. Für mich ergibt sich, dass dieser private Bieter bereits 5x seine Angebote zurückgezogen hat und das evtl. eine Biet-Manipulation vorliegt (Angebot künstlich in die Höhe treiben).

Vergeblich veruche ich, hierzu ebay zu befragen bzw. darauf hinzuweisen. Wie kann ich meine Vermutung an ebay loswerden?

Vielen Dank.

*schneebaer*

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Wenn Du schon einmal überboten wurdest, bist Du nicht verpflichtet die Ware zu Kaufen.

Sag es das auch dem VK. Sollte er nicht nachvollziehen können (wollen) wird sich die Sache spätestens nach Falleröffnung klären.

 

§10.1 eBay AGB:

 

"Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt."

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder