21-04-2018 11:51
Ich habe von einer Anbieterin aus England eine Lehenga (indische Kleidung) gekauft und da die Kleidung noch nicht fertig genäht war, das zusätzliche kostenpflichtige Nähen "dazugebucht". Dafür mußte ich meine Maße übermitteln. Vielleicht sollte ich noch hinzufügen, dass in Indien genäht wurde.
Die Kleidung, die ich zuerst bekommen habe, war nicht das was ich gekauft hatte und das dazugehörige Top war komplett falsch genäht. Z.B. die Ärmel waren nicht korrekt eingesetzt.
Wir hatten uns geeinigt, dass ich die Ware zurück schicken kann und sie sich darum kümmern wollte, dass ich die korrekte Ware kriegen sollte. Ich habe erneut meine Maße geschickt.
Nun habe ich die Kleidung erhalten: diesmal ist es die gekaufte Ware, aber sie ist zu klein. In den Säumen ist auch nicht genug Material, um es ändern zu können.
Nun Frage ich mich, ob ich Recht auf Rückgabe und Erstattung des Kaufbetrags habe.
Die Verkäuferin weisst darauf hin, dass sie die Sachen nicht weiterverkaufen kann, da sie schon fertiggeschneidert sind...
Und schließlich sind sie ja nach meinen Amgaben genäht worden. D.h. der Fehler liegt bei mir.
Kann mir jemand helfen??
Vielen Dank!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
@pegasus_foal@ schrieb:Ich habe von einer Anbieterin aus England eine Lehenga (indische Kleidung) gekauft und da die Kleidung noch nicht fertig genäht war, das zusätzliche kostenpflichtige Nähen "dazugebucht". Dafür mußte ich meine Maße übermitteln. Vielleicht sollte ich noch hinzufügen, dass in Indien genäht wurde.
Die Kleidung, die ich zuerst bekommen habe, war nicht das was ich gekauft hatte und das dazugehörige Top war komplett falsch genäht. Z.B. die Ärmel waren nicht korrekt eingesetzt.
Wir hatten uns geeinigt, dass ich die Ware zurück schicken kann und sie sich darum kümmern wollte, dass ich die korrekte Ware kriegen sollte. Ich habe erneut meine Maße geschickt.
Nun habe ich die Kleidung erhalten: diesmal ist es die gekaufte Ware, aber sie ist zu klein. In den Säumen ist auch nicht genug Material, um es ändern zu können.
Nun Frage ich mich, ob ich Recht auf Rückgabe und Erstattung des Kaufbetrags habe.
Die Verkäuferin weisst darauf hin, dass sie die Sachen nicht weiterverkaufen kann, da sie schon fertiggeschneidert sind...
Und schließlich sind sie ja nach meinen Amgaben genäht worden. D.h. der Fehler liegt bei mir.
Kann mir jemand helfen??
Vielen Dank!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ohne eine Artikelnummer und-oder den Accountnamen des Verkäufers....kann man meiner Meinung nach so gut wie keine Hilfe geben.
Aber ich glaube eher, dass du Fehler bei den von dir selbst gemessenen Maßangaben gemacht haben musst. Entweder man spricht ebenso fließend Englisch wie der Verkäufer...oder man lässt besser solche "Kapriolen-Käufe".
Und offiziellus hat es ja sehr richtig angemerkt...inch oder cm...das ist die Frage...
@pegasus_foal@ schrieb:Ich habe von einer Anbieterin aus England eine Lehenga (indische Kleidung) gekauft und da die Kleidung noch nicht fertig genäht war, das zusätzliche kostenpflichtige Nähen "dazugebucht". Dafür mußte ich meine Maße übermitteln. Vielleicht sollte ich noch hinzufügen, dass in Indien genäht wurde.
Die Kleidung, die ich zuerst bekommen habe, war nicht das was ich gekauft hatte und das dazugehörige Top war komplett falsch genäht. Z.B. die Ärmel waren nicht korrekt eingesetzt.
Wir hatten uns geeinigt, dass ich die Ware zurück schicken kann und sie sich darum kümmern wollte, dass ich die korrekte Ware kriegen sollte. Ich habe erneut meine Maße geschickt.
Nun habe ich die Kleidung erhalten: diesmal ist es die gekaufte Ware, aber sie ist zu klein. In den Säumen ist auch nicht genug Material, um es ändern zu können.
Nun Frage ich mich, ob ich Recht auf Rückgabe und Erstattung des Kaufbetrags habe.
Die Verkäuferin weisst darauf hin, dass sie die Sachen nicht weiterverkaufen kann, da sie schon fertiggeschneidert sind...
Und schließlich sind sie ja nach meinen Amgaben genäht worden. D.h. der Fehler liegt bei mir.
Kann mir jemand helfen??
Vielen Dank!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Servus @pegasus_foal
Für Verkäufer in GB sind die Gegebenheiten in Fragen von Qualtitätsmängeln und Gewährleistung deutlich strenger als bei uns.
Aber auch dort musst Du seit 2015 dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung geben.
Wie er das macht,
ist sein Problem.
Hier geht es nicht um einen Widerruf.
In welcher Maßeinheit hast Du Deine Angaben gemacht ?
Zentimeter ?
Inches ?
Wenn Du also alles richtig gemacht hast,
der VK Deine Angaben falsch umsetzte,
bleibt die Sache an ihm hängen.
Verbraucher können sich z.B. an folgende Stelle wenden:
https://www.gov.uk/consumer-protection-rights
@pegasus_foal schrieb:Ich habe von einer Anbieterin aus England eine Lehenga (indische Kleidung) gekauft und da die Kleidung noch nicht fertig genäht war, das zusätzliche kostenpflichtige Nähen "dazugebucht". Dafür mußte ich meine Maße übermitteln. Vielleicht sollte ich noch hinzufügen, dass in Indien genäht wurde.
Die Kleidung, die ich zuerst bekommen habe, war nicht das was ich gekauft hatte und das dazugehörige Top war komplett falsch genäht. Z.B. die Ärmel waren nicht korrekt eingesetzt.
Wir hatten uns geeinigt, dass ich die Ware zurück schicken kann und sie sich darum kümmern wollte, dass ich die korrekte Ware kriegen sollte. Ich habe erneut meine Maße geschickt.
Nun habe ich die Kleidung erhalten: diesmal ist es die gekaufte Ware, aber sie ist zu klein. In den Säumen ist auch nicht genug Material, um es ändern zu können.
Nun Frage ich mich, ob ich Recht auf Rückgabe und Erstattung des Kaufbetrags habe.
Die Verkäuferin weisst darauf hin, dass sie die Sachen nicht weiterverkaufen kann, da sie schon fertiggeschneidert sind...
Und schließlich sind sie ja nach meinen Amgaben genäht worden. D.h. der Fehler liegt bei mir.
Kann mir jemand helfen??
Vielen Dank!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
ein Widerrufsrecht hast Du da nicht - sofern korrekt nach Deinen Angaben geschneidert wurde
sollte allerdings der/die Näher/in schlampig gearbeitet und die Teile mit falschen Maßen genäht oder falsch zusammengesetzt haben, darfst Du selbstverständlich reklamieren - entweder muss dann nachgebessert werden, oder der Verkäufer hat zu erstatten
... ist allerdings die Frage, wie sowas im Ausland durchzusetzen ist
@pegasus_foal@ schrieb:Ich habe von einer Anbieterin aus England eine Lehenga (indische Kleidung) gekauft und da die Kleidung noch nicht fertig genäht war, das zusätzliche kostenpflichtige Nähen "dazugebucht". Dafür mußte ich meine Maße übermitteln. Vielleicht sollte ich noch hinzufügen, dass in Indien genäht wurde.
Die Kleidung, die ich zuerst bekommen habe, war nicht das was ich gekauft hatte und das dazugehörige Top war komplett falsch genäht. Z.B. die Ärmel waren nicht korrekt eingesetzt.
Wir hatten uns geeinigt, dass ich die Ware zurück schicken kann und sie sich darum kümmern wollte, dass ich die korrekte Ware kriegen sollte. Ich habe erneut meine Maße geschickt.
Nun habe ich die Kleidung erhalten: diesmal ist es die gekaufte Ware, aber sie ist zu klein. In den Säumen ist auch nicht genug Material, um es ändern zu können.
Nun Frage ich mich, ob ich Recht auf Rückgabe und Erstattung des Kaufbetrags habe.
Die Verkäuferin weisst darauf hin, dass sie die Sachen nicht weiterverkaufen kann, da sie schon fertiggeschneidert sind...
Und schließlich sind sie ja nach meinen Amgaben genäht worden. D.h. der Fehler liegt bei mir.
Kann mir jemand helfen??
Vielen Dank!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Hallo @pegasus_foal
Extra angefertigte Ware ist normalerweise vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Die Kleidung wurde ja nach deinen Maßen angefertigt und ist bei Rückgabe, nicht mehr für den VK verwendbar.
Wie es jetzt ist, wenn der Artikel nicht exakt genäht und die angegeben Maße nicht stimmen, weiß ich nicht.
Hast du mal nachgemessen, ob es so ist? Wenn nicht, könnte er nachbessern, aber du schriebst
ja, es gäbe nicht genügend Material. Vielleicht gibt es eine andere Lösung, das gute Stück zu retten.
Kontaktiere deinen VK noch einmal und versuche, eine gemeinsame Lösung zu finden.
Hier noch ein Auszug:
Maßgefertigte Kleidung
Auf den ersten Blick gebietet schon das Wort „Maßanfertigung“, dass diese vom Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, weil sie nach Kundenspezifikation gefertigt wurde. Aber auch hier muss man eine Diffenzierung vornehmen. So findet ein maßgefertigter, schwarzer Anzung in Größe 52 schnell einen neuen Abnehmer. Schon schwerer dürfte es dagegen bei einem weißen Lederanzug in Größe 112 aussehen.
Klar vom Widerrufsrecht ausgeschlossen ist eine Maßanfertigung wohl dann, wenn der Kunde bei der Bestellung seine individuellen Körpermaße in eine freie Maske eingibt, Farbe, Material, Nähte, Knöpfe und Schnittform wählt.
Einen sonnigen Tag! 🙂