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REDUKTION des Maximalgebots (keine Rücknahme)

Geht das und wenn nicht, warum nicht?

Solange das neue Maximalgebot nicht nicht unterhalb des aktuellen Höchstgebots liegt, betrifft das den Verkäufer in keiner Weise und hat aus meiner Sicht nichts mit einer Gebotsrücknahme zu tun.

 

Ich möchte aktuell bei einem Artikel mein technisches Höchstgebot um € XX,- reduzieren; aktuell halte ich das juristische Höchstgebot und würde es selbstverständlich danach ebenfalls noch halten, durchaus mit entsprechend "Luft"...

 

Das ist weder eine Gebotsrücknahme, noch überhaupt ein Gebotsvorgang im Sinne einer Veränderung eines tatsächlich auf einen Artikel gebotenen Betrags, sondern einfach eine Veränderung der Vorgabe an den "Gebotsassistenten".

 

Bevor mir jemand jetzt den Vorgang einer Gebotsrücknahme erklären will oder mit abgegebenen Willenserklärungen kommt - bitte Frage nochmal lesen 😉

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@janklfab

Das Problem ist nicht, daß Du dem VK mitgeteilt hast wieviel Du bieten willst, sondern Ebay den Auftrag gegeben hast bis dahin mitzubieten.

Andersherum wäre es ja auch nicht fair wenn Du z.B. was zu einem Mindestpreis einstellst und Ebay verkauft dann den Artikel , obwohl dieser Preis nicht erreicht wird.

 

Ist vielleicht nicht ganz passend , soll Dir aber meine Gedankengänge erklären. Ebay nimmt quasi stellvertretend für den VK Deine Willenserklärung an mit der Option für Dich den Artikel auch günstiger zu erhalten als Dein Maximalgebot.

Das ist für alle 3 Beteiligten die Grundlage des Geschäftes.

Wenn das nicht so wäre könnte ja Ebay auf das ganze Auktionsgeschäft verzichten und nur noch Festpreisangebote zulassen.

Ebay als Hausherr vertritt sowohl Dich als auch den Verkäufer, da es die Plattform zu den angegebenen AGB zur Verfügung stellt und sich somit jeder Vertragspartner an diese AGB zu halten hat.

 

Wie gesagt Du kannst ja Deinen Verkäufer dazu bewegen Deine Gebote zu streichen, ob er das tut ist fraglich, aber wenn er merkt, daß Du kein Interesse an dem Artikel mehr hast wird er es sicher tun mit der Konsequenz , daß Du vermutlich auf seiner Sperrliste landest.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder