25-07-2013 10:30 - bearbeitet 25-07-2013 10:31
Fall beschreibung: Bildschirm ersteigert. Pixelfehler entdeckt, reklamiert, keine Antwort, Fall eröffnet, Kein Paypal kein Käuferschutz. Fall geschlossen. Anzeige wegen Internet Betrug. Geld zurück bekommen. Verfahren bei der Staatsanwaltschaft eingestellt. Leider hat der Verkäufer keine Rücksende Adresse mitgeteilt. Was nun. Wie lange muss ich den Bildschirm aufbewaren? der Verkäufer hat sich seit Januar noch nicht gemeldet. Geld kam im Juni , der monitor steht noch immer bei mir.
hab den Verkäufer schon X mal angeschrieben, Telefon hat er scheinbar keins wenigstens steht er nicht im Telefonbuch und EBay hat auch keine Nummer. Ja es war ein Privater . Die Frage ist wie lange muss ich den Monitor aufheben.
Hätte wirklich gerne Antworten mit denen ich auch etwas anfagen kann. Das übliche nachfragen, anschreiben, Namen und Nachbar suche. Adressen raussuchen Nachbarn belästigen ect... hab ich alles hinter mir.
Vielen Dank
Hallo,
ich würde wie folgt vorgehen (Den Schriftverkehr einmal über eBay-Mailsystem und einmal per Einschreiben mit Rückschein an die bei eBay hinterlegte Adresse durchführen - jeweils Kopie für eigene Unterlagen aufbewahren -).
1. Erklärung vom Rücktritt des Kaufvertrages abgeben, wenn nicht bereits schon erfolgt.
2. Den Verkäufer mitteilen, dass der Bildschirm zum Versand bereitsteht und er Dir vorab die Portokosten evtl. Lagerkosten überweisen soll, damit Du die Ware zur Post bringen kannst. Er soll Dir natürlich auch noch die aktuelle Adresse nennen, wohin die Ware dann verschickt werden soll.
3. In diesem Schreiben eine Frist setzen, in welchem Zeitraum das Ganze zu erfolgen hat. Gleichzeitig mit aufnehmen, dass wenn Du nichts mehr vom Verkäufer bis zu Deiner gesetzten Frist hörst, Du davon ausgehst, dass der Verkäufer kein Interesse mehr an seiner Ware hat und Du damit anderweitig umgehen kannst (z.B. entsorgen, Spende an einer karitativen Einrichtung etc.). Damit setzt Du den Verkäufer unter Zugzwang und musst nicht den Bildschirm bis zum St. Nimmerleinstag aufbewahren.![]()
4. Unterlagen und Schriftverkehr vorsorglich ausdrucken und aufbewahren (vor allem das Einschreiben mit Rückschein), falls der Verkäufer nach der Fristsetzung dann urplötzlich doch den Bildschirm zurückhaben möchte.
Kannst ja mal nach den Begriffen Annahmeverzug bzw. Leistungsstörung googeln wenn Du viel Zeit hast.
In diesem Fall ist ja der Verkäufer der Gläubiger (ist ja immer noch sein Fernseher – da Eigentümer) und Du bist der Schuldner (Du willst ja den Fernseher auch zurücksenden – Du bist zurzeit Besitzer).
VG