01-08-2019 08:43 - bearbeitet 01-08-2019 08:47
Hallo,
ich habe ein iPhone ersteigert. Der Händler verkauft es normalerweise für 354 EUR Sofortpreis.
Im Zuge einer Auktion habe ich es für 294 EUR ersteigert, also einen recht guten Deal gemacht.
Nun möchte er vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das iPhone angeblich beschädigt ist.
Er hat bei Ebay aber noch weitere iPhones im Angebot, die exakt dem von mir ersteigerten Telefon entsprechen.
Das ärgert mich sehr, weil es mich vermuten lässt, dass der Verkäufer unzufrieden mit dem erzielten Kaufpreis ist und deshalb die "ist kaputt"-Ausrede anführt.
Ich habe nach $437 BGB das Recht, meine Ware defektfrei zu erhalten. Passiert dies nicht, habe ich nach $439 BGB Absatz 1 das Recht der Nacherfüllung: "(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."
Ich verlange die Lieferung einer mangelfreien Sache und habe eine Frist bis 3.August gesetzt.
Der Verkäufer weigert sich mit den Worten (sinngemäß) "das andere iPhone kann er teurer verkaufen, daher geht das nicht".
Ebay kann hier nur das Geld zurückholen.
Ich möchte aber das iPhone, was mein gutes Recht ist.
Was soll ich tun?
Viele Grüße
Simone
Du kannst einen Anwalt Deiner Wahl damit beauftragen, Dein Recht durchzusetzen. Ist natürlich nur dann sinnvoll, wenn der Verkäufer in Deutschland sitzt und nicht die Gefahr besteht, dass er pleite ist und Du dann auf den Kosten für Anwalt und Gericht sitzen bleibst.
Ebay hilft Dir nicht, den Artikel zu bekommen. Das fällt nicht unter den Käuferschutz.
Hallo @dienutellafee !
Nenne doch bitte einmal die Artikelnummer, oder verlinke das Angebot hierher!