19-05-2018 13:40
Seit wann haben Verkäufer mehr Rechte als der Kunde der bei Ihm kauft.Käufer wird um die gekaufte Ware gebracht,antwortet nicht auf Anfragen und darf trotzdem auf Ebay weiter verkaufen-nutzt 3-4 verschiedene Adressen fällt das den nicht bei Ebay auf?
Auch wenn es Dir nicht gefallen wird:
Das Angebot hier
bietet unter der Kategorie
eben auch nur das Zubehör an (Interessantes hervorgehoben😞
Samsung Galaxy S9+ Orginal OVP mit allen Zubehör
Das heißt im Klartext "Original-Verpackung mit allem Zubehör für ein Handy der Marke Samsung Galaxy S9+".
Auch wenn es Dir eben nicht gefällt.
Da hast Du einen miesen Pappenverkäufer erwischt, der seine Sache so gut wie richtig angestellt hat, einen oberflächlichen Leser des Angebotes einzufangen. Das als im Angebot als enthalten beschriebene Zubehör war ja Deiner Aussage nach mitgeliefert worden.
Der Verkäufer hat die Kategorie am 03.05.2018 geändert,
mithin also deutlich vor einer ersten Gebotsabgabe:
https://www.ebay.de/bfl/viewbids/273140597084?item=273140597084&rt=nc&_trksid=p2047675.l2565
Ich befürchte zu Deinem Leidwesen ehrlich, dass auch eine Anzeige nix einbringen wird.
Eben weil der Verkäufer es, zumindest für mich recht deutlich als Verpackung eben nicht unter der Kategorie Smartphones eingestellt hat, sondern unter Zubehör. Es ist auch nirgends ein Smartphone mit abgebildet, was den Rückschluss auf dessen Angebotsbestandteil zuließe.
Trotzdem solltest Du Dein Glück natürlich versuchen, ein kleiner Funken Hoffnung könnte bestehen.
Servus @jehtdirnixan
Ich hatte nur die BW gesehen.
Die Anzeige an sich hat hier nichts mit Glück zu tun,
sondern eher etwas damit,
dass die Ermittlungsbehörden an diverse Grenzen stoßen,
die ich lieber nicht öffentlich erläutere. ![]()
Nein, die Rubrik rettet ihn hier nicht.
Der Verkäufer ist hier bereit,
eine Irrtum hervorzurufen bzw. zu "unterhalten".
Wie tut er das ?
Indem er in der Überschrift mit dem Galaxy S9+ beginnt,
obwohl er auch "Verpackung von..." hätte schreiben können.
Indem er das eigentliche "Verkaufsgut" hintanstellt und abkürzt.
Indem er es bewusst in die Folie geschoben hat.
Indem er es hat hochbieten lassen.
Indem er bewusst NICHT extra auf die Verpackung hingewiesen hat.
3x wohlbemerkt.
Das schreit nach dem StGB.
@helenew3849@ schrieb:Seit wann haben Verkäufer mehr Rechte als der Kunde der bei Ihm kauft.Käufer wird um die gekaufte Ware gebracht,antwortet nicht auf Anfragen und darf trotzdem auf Ebay weiter verkaufen-nutzt 3-4 verschiedene Adressen fällt das den nicht bei Ebay auf?
Servus @helenew3849
Ich kann mich nicht erinnern,
wirklich mal bewusst wahrgenommen zu haben,
dass Ebay einen Account,
der mehrere anderer Accounts hat (was an sich vollkommen okay ist)
und damit bei sich selbst bietet (was nicht okay ist),
richtig auf die Finger haut.
Daraus schließe ich,
dass der Grundsatz dazu nur auf dem Papier existiert.
Geht es um das nicht gelieferte Samsung ?
Dort existiert erst eine rote Bewertung.
Für Ebay also kein Anlass,
da großartig einzuschreiten.
Ob der Anbieter nun sogar einem Verkaufslimit unterliegt,
das ihm das Einstellen hochpreisiger Artikel unmöglich macht,
kann man gar nicht sehen.
Vielleicht schilderst Du einfach mal das Problem,
das Du genau hattest und wie Du vorgegangen bist.
Hallo,
wenn Dir ein VK Ware schuldet kannst Du alle rechlichen Mittel nutzen.
Ebay interessiert es nicht welche Problem Du mit dem VK hast.