am 29-03-2017 20:44 - zuletzt bearbeitet am 31-03-2017 11:01 von pat
Hallo zusammen,
es geht um den Artikel mit der Nummer 291883158755. Ich habe ein anderes defektes Objektiv mit anderer Seriennummer als auf dem BIld gezeigt erhalten. Die Rückgabe lies nicht nur mit dem eBay Kundenschutz regeln. Das Geld habe ich nun. Jetzt hat der Verkäufer das Objektiv und droht mit einer Anzeige und Anwalt wegen Betrug. Was soll ich tun?
Gruß
Es kam zu einer Einigung mit dem Verkäufer.
"Ich habe ein anderes defektes Objektiv mit anderer Seriennummer als auf dem BIld gezeigt erhalten."
Klär mich mal auf.....wo auf dem Foto siehst Du eine Seriennummer des Objektivs?
Abwarten auf weitere Post vom Anwalt oder Vorladung bei der Polizei.
Wer von euch beiden ein "Betrxger" ist, kann hier niemand feststellen.
Ob der VK das falsche Objektiv geliefert hat oder DU das "defekte" gegen das gelieferte ausgetauscht hat - who knows ?
@Anonymous
Einen Betrug muß man Dir beweisen.
Dafür braucht es keinen Anwalt,
sondern eine Anzeige bei Polizei
oder Staatsanwaltschaft.
Das würde ich einigermaßen entspannt sehen.
Aber mal zum Geschehen selbst.
Du hast nicht das Objektiv mit der Ziffer 023360 erhalten ?
Was war defekt ?
Hattest Du den Anbieter nach Erhalt kontaktiert ?
Was wolltest Du von ihm ?
Wie hat er reagiert ?
Danke für die Antwort! Anbei der Schriftverkehr:
26. Mrz. :
Sie haben Angaben zur Sendungsverfolgung für die Rückgabe bereitgestellt
26. Mrz. :
Eine Rückgabeanfrage wurde eingeleitet
25. Mrz. :
Fall geöffnet
14. Mrz. :
Der Verkäufer hat Ihnen eine Nachricht gesendet
Anmerkungen
***
14. Mrz. :
Sie haben eine Nachricht gesendet
Anmerkungen
***
14. Mrz. :
Der Verkäufer hat Ihnen eine Nachricht gesendet
Anmerkungen
***
14. Mrz. :
Sie haben eine Rückgabe angefragt
Anmerkungen
***
Hier noch der Text, den ich beim Eröffnen des Falls anfügen wollte, aber vergessen habe:
***
Seine Nachricht heute:
***
Leider weiß ich nicht, wie man hier die Bilder anfügt, da ich neu bin.
Ich bin noch sehr jung (Anfang 20) und habe noch keine Erfahrung mit solchen Sachen. Ich kaufe und verkaufe viel im Internet und hatte dementsprechend auch Probleme, die sich aber immer gut lösen ließen. Ich bin Student und habe keine Rechtschutzversicherung und auch kein Geld für einen Anwalt und könnte daher dementsprechend solchen Ärger nicht gebrauchen und würde im Zweifel lieber die 150€ bezahlen und habe Ruhe.
Gruß
Du hast keine Photos von dem Objektiv gemacht ?
Na, bravo.
Sei's drum.
Ließen wir Paypal mal unbeachtet,
blieben nach Kauf zwei Optionen:
1. Widerruf.
Den erklärt man,
sendet Ware zurück
und erhält Erstattung.
Der Anbieter kann dabei aber Geld in Abzug bringen,
wenn er die Ware in einem verschlechterten Zustand zurückerhält.
Daß der Käufer eine Verschlechterung verursacht hat,
muß der gewerbliche Anbieter im Zweifel beweisen.
2. Mängelrüge.
Die hast Du Dir gespart.
Jetzt wird es kompliziert.
Was anderes kann ich Dir leider nicht sagen.
Es gibt Verkäufer,
die nun davon ausgehen,
der Kaufvertrag bestünde weiter.
Sie behaupten,
Du hättest das Geld von Paypal widerrechtlich erhalten.
Das funktioniert nicht gut.
Es gibt anderslautende Urteile.
Die gute Aussicht,
die er hat,
ist die Tatsache,
daß Du keine Nacherfüllung verlangt hast.
Für Dich spricht,
daß er alles beweisen müßte.
Gegen Dich spricht Dein Genöhle in den abgegeben Bewertungen.