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Verkäufer liefert nicht, postalische Anschrift existiert nicht – Betrug?

Habe am 15.03.14 einen Artikel (Surround Boxenset, gebraucht) ersteigert.
Darf ich den Verkäufer hier eigentlich nennen?

 

Am nächstmöglichen Werktag 17.03.14 habe ich den Betrag € 271,- per Überweisung bezahlt.

 

Am 23.03.14 habe ich beim Verkäufer angefragt, ob der Artikel schon versendet ist.

-> keine Antwort!

 

Kurz darauf habe ich bei Ebay "Problem lösen" veranlasst.

Zusätzlich habe ich mir von Ebay die postalische Adresse geben lassen und einen Erinnerungsbrief an den Verkäufer geschickt.

Der Brief kam am 03.04.14 zurück mit dem Hinweis, dass der Empfänger unter der angegebenen Adresse nicht ermittelbar ist.

 

Am 04.0414 habe ich den Verkäufer per Email darauf hingewiesen, dass ich den Fall an die Ebay Sicherheitsabteilung weitergebe und Strafanzeige wegen Betrugs stellen werden.

Da sich der Verkäufer 2 Tage später daraufhin immernoch nicht gemeldet habe, hab ich heute bei der Polizei Strafanzeige erstattet.

 

Da dies natürlich nur der Strafrechtliche und auch einzige Weg ist, die tatsächliche Anschrift des Verkäufers über die Herausgabe der Kontodaten an die Staatsanwaltschaft, herauszubekommen fragt sich nun, welches der beste zivilrechtliche Weg ist.

 

Ursprünglich hatte ich vor ein gesetzliches Mahnverfahren einzuleiten, also mit zuvoriger Nachbesserungsfrist und anschließend Rücktritt vom Kaufvertrag.

Da ich allerdings die Anschrift des Verkäufers gar nicht habe geht das so ja nicht.

 

Inwieweit die Polizei tätig wird, also ob tatsächlich Strafanzeige gestellt wird oder das Verfahren eingestellt wird, zeigt sich erst in 2-3 Monaten – so lange dauert dieser Rechtsweg.

 

Was würdet Ihr mir raten, also Schritte um möglicherweise doch noch ein Geld zurück zu bekommen?

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