30-05-2017 10:05
Hallo - Guten Morgen.
Wir haben leider ein Problem mit einem Verkäufer. Folgende Situation.
Wir als Käufer (Gewerblich) haben bei einem gewerblichen Verkäufer einen Anhänger ersteigert (rund 4000,- Euro).
Zahlungsvereinbarung laut Auktion: Barzahlung bei Abholung.
Bei der ersten Kontaktaufnahme unsererseits baten wir den VK vorab um Zusendung einer Rechnung. Diese hat er uns
auch per Fax übermittelt - jedoch mit einem Zuschlag von 19 % Mehrwertsteuer.
Er behauptet nun, der Ebay-Preis wäre Netto-Preis gewesen und besteht nun auf die Zahlung von rund 4700,- Euro.
Wir lehnen dies natürlich ab und möchten den Anhänger zu dem ursprünglichen Preis abholen.
Wir haben auch angeboten, sofort zu ihm zu kommen (ca. 300 km) und zu bezahlen und den Hänger mitzunehmen.
Der VK war im letzten Telefonat nun sehr ungehalten und uns wie folgt informiert:
- er bricht Kauf bei Ebay ab, da dieses einen Fehler enthalten hätte
- er verweigert die Herausgabe des Hängers
Mittlerweile hat er auch über Ebay einen Kaufabbruch geschickt.
Wir bitten um Hilfe - wie sollten wir hier vorgehen.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Hallo @mickyprivat
Viel Optionen bleiben ja nicht.
Ihr könntet zivilrechtliche Schritte androhen und durchsetzen.
Oder die Nummer sachlich bewerten und abhaken.
Ich würds abhaken, nicht um noch Risiko einer Leerfahrt bei etwaigen Terminabstimmungsproblemen zu haben.
Sollte der VK einen Nichtzahlerfall öffnen, könnt Ihr hier http://pages.ebay.de/help/buy/appeal-unpaid-item.html Einspruch gegen den Nichtzahlervermerk einlesen und hierzu die Korrespondenz mit dem Vk hochladen.