15-09-2018 14:12
Nach Erhalt des Artikels trat ein Problem auf und ich habe versucht den Verkäufer zu kontaktieren. Erstmals am 14.08., dann am 27.08. und nochmal am 04.09. über den "hilfe-button" von ebay. Die "Frist" die Ebay gesetzt hatte, dass der Verkäufer bis jetzt hätte antworten müssen ist ebenfalls erfolglos verstrichen. Nun dachte ich es würde etwas passieren, naja - falsch gedacht -.- in der Nachricht von ebay, ob mein Problem gelöst sei, hatte ich jetzt schon wieder nur die Möglichkeit dem Verkäufer zu schreiben - auch hier habe ich abermals wenig hoffnung dass irgendetwas passiert. Was kann ich tun?
mfg, David
Hallo @sr-rulez! ![]()
Hast du dein Problem schon selbst lösen können?
Wenn du weiterhin Hilfe möchtest, bitte nenne
die Artikelnummer und schildere dein Problem.
Wie hast du bezahlt und ist dein Verkäufer
privat oder gewerblich?
Mit diesen Informationen kann man dir
gezielter helfen.
LG
Hast Du die Adresse des Verkäufers? dann könnte ein Einschreiben mit Fristsetzung und Ankündigung bei fruchtliosem Fristablauf einen Mahnbescheid zu beantragen helfen. Das dann aber auch durchziehen.
@sr-rulez schrieb:Nach Erhalt des Artikels trat ein Problem auf und ich habe versucht den Verkäufer zu kontaktieren. Erstmals am 14.08., dann am 27.08. und nochmal am 04.09. über den "hilfe-button" von ebay. Die "Frist" die Ebay gesetzt hatte, dass der Verkäufer bis jetzt hätte antworten müssen ist ebenfalls erfolglos verstrichen. Nun dachte ich es würde etwas passieren, naja - falsch gedacht -.- in der Nachricht von ebay, ob mein Problem gelöst sei, hatte ich jetzt schon wieder nur die Möglichkeit dem Verkäufer zu schreiben - auch hier habe ich abermals wenig hoffnung dass irgendetwas passiert. Was kann ich tun?
mfg, David
Servus @sr-rulez
Man kann bei Problemen mit dem erhaltenen Artikel einen Problemfall öffnen,
derzeit sollte das praktisch immer auf eine Rückgabe hinauslaufen.
Egal, wie bezahlt worden ist.
Das Problem ist dabei nur,
dass gewerbliche Verkäufer mehr oder weniger gezwungen werden,
auch auf solche Anfragen zu reagieren,
die privaten Anbieter nicht.
Beim Öffnen von Problemfällen und Rückgaben muss man jedoch in jedem Fall auf die gesetzten Fristen achten.
Lässt man die verstreichen,
werden solche Fälle irgendwann einfach geschlossen.
Will man Hilfe vom Käuferschutz,
muss man den Fall aktiv an diesen übergeben.
Bei Kauf von einem Gewerbetreibenden ist mir das leidlich egal,
ob Ebay sich da hineinhängt oder nicht.
Eigentlich ist mir lieber,
sie tun es nicht.
Bei Kauf von einem privaten Anbieter und Zahlung per Überweisung schaust sowieso in die Röhre.
Bei Paypalzahlung müsste man eventuell eine Fallöffnung über die Transaktion direkt versuchen.
Es wäre hilfreich,
Du verlinktest auf den Artikel
und erläuterst,
ob Du einen "abweichenden Artikel" gemeldet
oder eine Rückgabe gestartet hast
oder irgendwas anderes...