09-11-2018 18:05
Situation:
Am 4.11. hatte ich das zweit höchste Gebot bei diesem Artikel: 253956640621
Ein paar Tage später hat der Verkäufer den selben(!) Artikel wieder im Angebot, allerdings als Sofortkauf für ~130€ mit Preisvorschlagoption -> 253966904003 (inzwischen günstiger und ohne Preisvorschlagoption)
Meine Nachfrage ob das der selbe und nicht nur der gleiche Artikel sei bestätigt der Verkäufer mit der Zusatzinformation das der erste Gewinner sich mit dem Artiekl wohl vertan/geirrt hat und deswegen der Verkauf nicht zustande gekommen ist.
Der Verkäufer hat weder ein Angebot an mich den unterlegenen Bieter gemacht noch meinen ersten Sofortkauf Preisvorschlag über 60€ angenommen, weil der echte Marktwert sowieso viel höher sei.
Meine Fragen:
1. Warum muss der Verkäufer mir hier kein Angebot an den unterlegenen Bieter über den letzten Auktionsstand von 51,05€ machen? Er kann es, muss es aber nicht. Warum verlangen das die eBay Regeln hier nicht?
2. Hätte der "Spaßbieter" korreter Weise vor Ende der Auktion sein Gebot zurückgezogen hätte ich den Artikel aller wahrscheinlichkeit für deutlich weniger ersteigert (es sei den andere Bieter hätten dann auch noch Gebote abgegeben).
Hier füren **bleep** ähnliche Bedingung zu einem völlig anderem Ergebnis. Warum?
3. Kann ich in diesem Fall noch irgendwas sinnvolles tun um, aus meiner sicht, an mein Recht zu kommen?
Die erste Auktion dieses Artikels hat der VK schlielich als eine einfache 1€ Startpreis Auktion eingestellt, also mit dem Wissen das der Artikel für irgend einen Betrag >=1€ verkauft wird (wenn Gebote abgegeben werden).
Ich habe genauso verbindliche Gebote bis 50,05€ abgegeben, die jetzt einfach verpufft sind.
4. Habe ich kein Recht darauf den Artikel für 50,05€ oder 51,05€ zu erhalten wenn der "Spaßbieter" erst nach Ende der Auktion sein Gebot quasi nachträglich zurückzieht? (auch einfach eure Meinung / euer Rechtsverständnis gewünscht)
@limerator schrieb:
4. Habe ich kein Recht darauf den Artikel für 50,05€ oder 51,05€ zu erhalten wenn der "Spaßbieter" erst nach Ende der Auktion sein Gebot quasi nachträglich zurückzieht? (auch einfach eure Meinung / euer Rechtsverständnis gewünscht)
Nein, das hast Du definitiv nicht:
Du wurdest überboten, das war's; der VK kann mit dem Artikel machen, was er will, wenn der Ersteigerer nicht zahlt.
Ist das dein Rechtsverständnis, deine Meinung wie es richtig/gerecht/fair ist oder einfach das was aus den vorhandenen eBay Regeln hervorgeht?
Für mich steht das nämlich im krassen Gegensatz zu dem was ich unter 2. geschrieben habe.
Warum muss(!) der Verkäufer denn nicht wenigstens ein Angebot an den Unterlegenen Bieter machen?
Wenn der Abbruch des ersten Verkaufs erst nach Wochen abgewickelt ist hat sich die Lage bei den unterlegenen Bietern vielleicht schon verändert, nicht aber nach ein paar Stunden...
Warum ist es ok wenn rechtsgültige Gebote einfach so verpuffen als ob es sie nie gegeben hätte, nur weil das letzte Gebot was nur 1€ höher lag plötzlich verschwindet, sich aber sonst nichts geändert hat oder hätte?
Was macht es da für einen Unterschied ob es vor oder nach Ende der Auktion verschwindet (ohne Berücksichtigung des Falles wenn dann andere Bieter mitbieten)?