abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Verkäufer stellt den selben Artikel für mehr als das doppelte des letzten Gebots des Käufers neu ein

Situation:

Am 4.11. hatte ich das zweit höchste Gebot bei diesem Artikel: 253956640621

 

Ein paar Tage später hat der Verkäufer den selben(!) Artikel wieder im Angebot, allerdings als Sofortkauf für ~130€ mit Preisvorschlagoption -> 253966904003 (inzwischen günstiger und ohne Preisvorschlagoption)

 

Meine Nachfrage ob das der selbe und nicht nur der gleiche Artikel sei bestätigt der Verkäufer mit der Zusatzinformation das der erste Gewinner sich mit dem Artiekl wohl vertan/geirrt hat und deswegen der Verkauf nicht zustande gekommen ist.

 

Der Verkäufer hat weder ein Angebot an mich den unterlegenen Bieter gemacht noch meinen ersten Sofortkauf Preisvorschlag über 60€ angenommen, weil der echte Marktwert sowieso viel höher sei.

 

 

Meine Fragen:

 

1. Warum muss der Verkäufer mir hier kein Angebot an den unterlegenen Bieter über den letzten Auktionsstand von 51,05€ machen? Er kann es, muss es aber nicht. Warum verlangen das die eBay Regeln hier nicht?

 

2. Hätte der "Spaßbieter" korreter Weise vor Ende der Auktion sein Gebot zurückgezogen hätte ich den Artikel aller wahrscheinlichkeit für deutlich weniger ersteigert (es sei den andere Bieter hätten dann auch noch Gebote abgegeben).

Hier füren **bleep** ähnliche Bedingung zu einem völlig anderem Ergebnis. Warum?

 

3. Kann ich in diesem Fall noch irgendwas sinnvolles tun um, aus meiner sicht, an mein Recht zu kommen?

Die erste Auktion dieses Artikels hat der VK schlielich als eine einfache 1€ Startpreis Auktion eingestellt, also mit dem Wissen das der Artikel für irgend einen Betrag >=1€ verkauft wird (wenn Gebote abgegeben werden).

Ich habe genauso verbindliche Gebote bis 50,05€ abgegeben, die jetzt einfach verpufft sind.

 

4. Habe ich kein Recht darauf den Artikel für 50,05€ oder 51,05€ zu erhalten wenn der "Spaßbieter" erst nach Ende der Auktion sein Gebot quasi nachträglich zurückzieht? (auch einfach eure Meinung / euer Rechtsverständnis gewünscht)

Gesamtes Thema betrachten

@limerator  schrieb:

 

4. Habe ich kein Recht darauf den Artikel für 50,05€ oder 51,05€ zu erhalten wenn der "Spaßbieter" erst nach Ende der Auktion sein Gebot quasi nachträglich zurückzieht? (auch einfach eure Meinung / euer Rechtsverständnis gewünscht)


Nein, das hast Du definitiv nicht:
Du wurdest überboten, das war's; der VK kann mit dem Artikel machen, was er will, wenn der Ersteigerer nicht zahlt.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder