27-05-2017 23:50
Hallo, ich habe heute (27.05.2017) Esszimmermöbel (Tisch, Stühle, Sideboards und Vitrinenschrank) zum Mindestgebot ersteigert. Jetzt schreibt mir der Verkäufer, er habe die Möbel heute anderweitig vergeben, und ich könne sie jetzt eben nicht mehr bekommen.
Ob die Möbel wirklich weg sind oder der Mindestpreis dem Verkäufer zu gering war, kann ich nicht beurteilen. Schade ist nur, dass ich die Möbel wirklich sehr gut gebrauchen könnte. So ein Verhalten ist mir in zwölf Jahren Ebay noch nicht passiert.
Was kann ich nun machen. Bezahlt ist noch nicht, da erst bei Abholung vereinbart ( 282486745964)
Gruß Norbert B.
"Durchziehen würde ich es aber nicht. Erstens kostet ein Anwalt erstmal Geld, zweitens ist der Ausgang nicht zu 100% gewiss, drittens der Artikel das Prozedere u.U. nicht wert und viertens beim Verkäufer u.U. wegen seiner finanziellen Situation eh' nichts zu holen."
Dem muss ich mal ganz deutlich wiedersprechen.
Zum einen hast Du einen gültigen Kaufvertrag.
Aussgang des eventuellen Prozesses ist eindeutig....gibt genug Urteile.
Und finanziell sieht es nicht so aus das es da nix zu holen gibt, sieht man ja an den Bildern der Möbel.
Also....Einschreiben aufsetzen...mit der Forderung zur Erfüllung des Vertrages.
Ansonsten mit Klage drohen.
Wäre nicht der erste der dann einknickt und die Ware dann plötzlich wieder auftaucht.
... und wenn das Restliche oben stehende erledigt ist, nach >32 Tagen ab Auktionsende eine gepflegte Negativ Bewertung abgeben.
Dieses nach 32 Tagen, damit nicht noch ein Nichtzahlerfall eröffnet werden kann. Alles andere macht nur unnötig Kopfzerbrechen und ....
Unbedingt bei eBay melden, ist ja wohl eine absolute Unsitte. Vielleicht wird solch einem Verkäufer dadurch auch mal irgendwann der Gar ausgemacht.
Und dem Verkäufer kannst Du einen schönen Schrecken einjagen, wenn Du ihn mit passenden Paragraphen fütterst, weshalb er Dir ggü. zur Abwicklung des Kaufvertrages (Herausgabe der Sache) gegen Deine Zahlung verpflichtet ist.
Hier in der Community gibt es einige Beiträge zu diesem Thema, einfach mal die Suche bemühen. Zum Beispiel mit
oder
Da ist bestimmt was passendes dabei. Vielleicht erscheint aber auch noch der eine oder andere Fori und liefert Dir die Paragraphen sozusagen "frei Haus" in einer Antwort.
Durchziehen würde ich es aber nicht. Erstens kostet ein Anwalt erstmal Geld, zweitens ist der Ausgang nicht zu 100% gewiss, drittens der Artikel das Prozedere u.U. nicht wert und viertens beim Verkäufer u.U. wegen seiner finanziellen Situation eh' nichts zu holen.
@maffay_fan58 schrieb:Hallo, ich habe heute (27.05.2017) Esszimmermöbel (Tisch, Stühle, Sideboards und Vitrinenschrank) zum Mindestgebot ersteigert. Jetzt schreibt mir der Verkäufer, er habe die Möbel heute anderweitig vergeben, und ich könne sie jetzt eben nicht mehr bekommen.
Ob die Möbel wirklich weg sind oder der Mindestpreis dem Verkäufer zu gering war, kann ich nicht beurteilen. Schade ist nur, dass ich die Möbel wirklich sehr gut gebrauchen könnte. So ein Verhalten ist mir in zwölf Jahren Ebay noch nicht passiert.
Was kann ich nun machen. Bezahlt ist noch nicht, da erst bei Abholung vereinbart ( 282486745964)
Gruß Norbert B.