03-12-2012 14:26
Mein alter Beamer wurde durch einen Haftpflichtschaden ersetzt. Dafür habe ich eine Verrechnungscheck bekommen. Also kaufte ich am 18. November einen Beamer bei Ebay. Also montags auf die Bank und den Check plus Überweisung abgegeben. 5 Werktage später, also am 26.11., erhalte ich eine Email, dass die Auktion abgebrochen wurde. Daraufhin meldete ich mich bei dem Verkäufer und habe Ihm angeboten, das Gerät abzuholen und bar zu bezahlen. Jedoch ging dieser weder auf meine Erklärung, noch auf mein Angebot, das Gerät bar zu bezahlen, ein. Er hätte sich eine Zahlungsfrist gesetzt, die ich überschritten hätte. Jedoch ist in der Artikelbeschreibung keine Zahlungsfrist angegeben. Also hätte ich laut deutschen Privatrecht 30 Tage Zeit, meine Schuld zu begleichen. Dies hat eine Recherche im Internet ergeben. Außerdem stellte sich heraus, dass das Gerät für einen Dritten verkauft wurde. Dieser hat den Artikel angeblich dann selbst auf einer anderen Internetplattform noch an dem 26.11. verkauft. Mir erscheint das Ganze sehr schleierhaft, da ich fest davon überzeugt bin, dass der beschriebene Artikel einfach zu billig verkauft wurde. Bei Samsung wird das Modell mit 799€ beziffert. Aus dem Ebayforum, habe ich erfahren, dass der Verkäufer verpflichtet ist, für Ersatz zu sorgen. Also hätte ich das Recht, mir ein vergleichbares Gerät mit den gleichen Ausstattungsmerkmalen zu kaufen. Die Mehraufwendung hat der Verkäufer zu tragen. Dies läuft unter Schadensersatz.
Bin ich soweit korrekt informiert? Welche Möglichkeiten bestehen für mich?
Hier die Artikelnummer: 221152426314