08-03-2017 20:11
Hallo,
wer kann mir im nachfolgenen Fall weiterhelfen:
Im Januar d. J. habe ich einen Pullover ersteigert, der sich nach Warenerhalt als "getragen" und nicht als "neu" herausstellte.
Dieses wurde der Verkäuferin sofort mitgeteit, es erfolgte hierauf ihrerseits jedoch keine Reaktion. Daraufhin habe ich Kontakt zu ebay aufgenommen und die Verkäuferin wurde erneut angeschrieben. Hierauf meldete sich die Verkäuferin und bestritt alles, bot aber an, den Pullover zurück zu nehmen. Diesen habe ich versichert bzw. mit Sendungsverfolgung zurückgesandt; laut DHL hat die Verkäuferin selbst das Paket entgegen genommen. Bis heute habe ich trotz erneuter Anschreiben meinerseits und seitens des ebay Kundendienstes keine Reaktion erhalten, bzw. wurde der Kaufbetrag nicht zurück erstattet.
Meines Erachtens handelt die Verkäuferin in betrügerischer Absicht, welchen rechtlichen Weg könnte ich einschlagen?
Vielen Dank für Eure Unterstützung bzw. die Zeit, die Ihr für eine Antwort aufwendet.
murmelinchen3
Verkäuferin lolalanghaar ?
Dir bleiben nur zivilrechtliche Mittel, zuerst eingeschriebenen Brief an die Vkin mit datumsgenauer Angabe für die Rückzahlung - ca 10 Arbeitstage Frist, gleichzeitig Ankündigung eines Mahnbescheids bei nicht Einhaltung der Frist.
Das aber auch durchziehen, ob eine Anzeige wegen Unterschlagung, Warenbetrug oä sinnvoll ist, musst du entscheiden.
Bei den Detailbewertungen der VKin dürfte sie bald ausverkauft haben.