22-11-2018 23:11
Liebes Forum,
ich habe eine "Nautilus"-Schale für ca. EUR 80,- erworben. Der Verkäufer hat diese völlig unzureichend verpackt, die Ware kam zerbrochen bei mir an. Nachdem ich ihn damit konfrontiert habe, erhielt ich bloß die lapidare Antwort: "Reklamieren Sie bei DHL".
Abgesehen davon, dass er die Ware nachweislich (Fotos im Anhang) unzureichend verpackt hat, verweigert er seitdem jeden Kontakt. So habe ich in den letzten Tagen schon drei Mal versucht, von ihm die Sendungsnummer und seine Daten (für das DHL-Schadensformular) zu erhalten aber er antwortet nicht mehr.
Was soll ich tun? Vielleicht meldet sich auch ein deutscher Rechtsanwalt, ich würde mir das etwas kosten lassen, um hier zu meinem Recht zu kommen...
Danke für euren Ratschlag!
Beste Grüße
Guido_J_S
Nimm dir einen Anwalt....
Auch wenn du in Vorkasse gehen mußt...
Laß dich auf keinen Fall auf einen Vergleich ein....
Das ist ja ne Lachplatte wie der Artikel verpackt wurde.....
Guten Morgen zusammen!
jede Nautilus Schale hat ein eigenes Muster
Zahlung: Überweisung
Zudem: seit Februar 2017 geschützt nach WA Anhang 2.
@guido_j_s schrieb:Liebes Forum,
ich habe eine "Nautilus"-Schale für ca. EUR 80,- erworben. Der Verkäufer hat diese völlig unzureichend verpackt, die Ware kam zerbrochen bei mir an. Nachdem ich ihn damit konfrontiert habe, erhielt ich bloß die lapidare Antwort: "Reklamieren Sie bei DHL".
Abgesehen davon, dass er die Ware nachweislich (Fotos im Anhang) unzureichend verpackt hat, verweigert er seitdem jeden Kontakt. So habe ich in den letzten Tagen schon drei Mal versucht, von ihm die Sendungsnummer und seine Daten (für das DHL-Schadensformular) zu erhalten aber er antwortet nicht mehr.
Was soll ich tun? Vielleicht meldet sich auch ein deutscher Rechtsanwalt, ich würde mir das etwas kosten lassen, um hier zu meinem Recht zu kommen...
Danke für euren Ratschlag!
Beste Grüße
Guido_J_S
der VK hat den Beförderungsvertrag mit dem Transportunternehmen / DHL
-
wenn der Artikel seitens des VK`s nicht gemäß der Verpackungsrichtlinien des Versandunternehmens verpackt worden ist lehnt dieser den Antrag auf eine entsprechende Reklamationsabwicklung ab.
Wenn Dein VK auf Mails nicht reagiert und Du eh zivilrechtlich gegen den VK vorgehen willst:
such` Dir einen Fachanwalt der sich um den Fall kümmert - selbst wenn Du via PP bezahlt haben solltest:
so einfach ist es "heut-zu-tage" auch nicht mehr einen PP-Fall durchzubekommen
-
die Rückversandkosten müsstest Du eh tragen (siehe PP-Nutzungsrichtlinie)....
zum Antworten bitte auf "Kommentare" klicken.......
@guido_j_s schrieb:Liebes Forum,
ich habe eine "Nautilus"-Schale für ca. EUR 80,- erworben. Der Verkäufer hat diese völlig unzureichend verpackt, die Ware kam zerbrochen bei mir an. Nachdem ich ihn damit konfrontiert habe, erhielt ich bloß die lapidare Antwort: "Reklamieren Sie bei DHL".
Abgesehen davon, dass er die Ware nachweislich (Fotos im Anhang) unzureichend verpackt hat, verweigert er seitdem jeden Kontakt. So habe ich in den letzten Tagen schon drei Mal versucht, von ihm die Sendungsnummer und seine Daten (für das DHL-Schadensformular) zu erhalten aber er antwortet nicht mehr.
Was soll ich tun? Vielleicht meldet sich auch ein deutscher Rechtsanwalt, ich würde mir das etwas kosten lassen, um hier zu meinem Recht zu kommen...
Danke für euren Ratschlag!
Beste Grüße
Guido_J_S
Servus @guido_j_s
Leider hast Du es unterlassen,
die Artikelnummer zu benennen.
Denn daran könnte man schon viel erkennen:
Gewerblich oder privat,
welche Bezahlmethoden und welche Versandarten wurden angeboten,
Bewertungen, Kaufdatum usw.
Selbstverständlich ist die Verpackung komplett unzureichend.
Der Irrglaube,
mit etwas zusammengeknülltem Papier könne man Zerbrechliches oder gar Hohlkörper sicher verpacken,
hält sich ebenso hartnäckig wie die Idee,
DHL würde für jede Idiotie von Verpackungskünstlern haften.
Die Daten vom VK stehen nicht auf dem Paket?
Die Sendungsnummer hat er Dir nicht übermittelt?
Sie ist dem Paketaufkleber nicht zu entnehmen?
Ich würde Erfüllung verlangen...
also was Dir verkauft wurde: Eine intakte Nautilus.
Datierte Frist
und bei Verstreichen vom Kauf zurücktreten.
Dann käme das "normale" Fordern bis zum Mahnbescheid.
Ist auch von A nach D gar kein Problem.
Dass er dicht macht,
spricht gegen ihn,
einmal mehr, da ER der Vertragspartner von DHL ist
und man von dort aus nur ihm gegenüber auskunftspflichtig ist.
Das hier hätte er besser beachten sollen:
Kannst Du ihm ja mal mailen.
Guten Abend @guido_j_s
So, wie die Ware gemäß Bild verpackt ist, wird DHL dem Verkäufer nichts erstatten. Denn Anspruchsnehmer von DHL ist der Verkäufer.
Trotzdem solltest du mal auf das Paket und den Paketaufkleber schauen, denn dort steht ja die Sendungsnummer drauf. Geh damit zu DHL.
Hast du mit PayPal bezahlt? Dann eröffne einen Fall wegen Abweichung von der Artikelbeschreibung.
Und nein, hier dürfen keine anwaltlichen Ratschläge gegeben. Such direkt notfalls einen Anwalt auf und lass dich beraten.