22-11-2018 23:11
Liebes Forum,
ich habe eine "Nautilus"-Schale für ca. EUR 80,- erworben. Der Verkäufer hat diese völlig unzureichend verpackt, die Ware kam zerbrochen bei mir an. Nachdem ich ihn damit konfrontiert habe, erhielt ich bloß die lapidare Antwort: "Reklamieren Sie bei DHL".
Abgesehen davon, dass er die Ware nachweislich (Fotos im Anhang) unzureichend verpackt hat, verweigert er seitdem jeden Kontakt. So habe ich in den letzten Tagen schon drei Mal versucht, von ihm die Sendungsnummer und seine Daten (für das DHL-Schadensformular) zu erhalten aber er antwortet nicht mehr.
Was soll ich tun? Vielleicht meldet sich auch ein deutscher Rechtsanwalt, ich würde mir das etwas kosten lassen, um hier zu meinem Recht zu kommen...
Danke für euren Ratschlag!
Beste Grüße
Guido_J_S
@guido_j_s schrieb:Liebes Forum,
ich habe eine "Nautilus"-Schale für ca. EUR 80,- erworben. Der Verkäufer hat diese völlig unzureichend verpackt, die Ware kam zerbrochen bei mir an. Nachdem ich ihn damit konfrontiert habe, erhielt ich bloß die lapidare Antwort: "Reklamieren Sie bei DHL".
Abgesehen davon, dass er die Ware nachweislich (Fotos im Anhang) unzureichend verpackt hat, verweigert er seitdem jeden Kontakt. So habe ich in den letzten Tagen schon drei Mal versucht, von ihm die Sendungsnummer und seine Daten (für das DHL-Schadensformular) zu erhalten aber er antwortet nicht mehr.
Was soll ich tun? Vielleicht meldet sich auch ein deutscher Rechtsanwalt, ich würde mir das etwas kosten lassen, um hier zu meinem Recht zu kommen...
Danke für euren Ratschlag!
Beste Grüße
Guido_J_S
der VK hat den Beförderungsvertrag mit dem Transportunternehmen / DHL
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wenn der Artikel seitens des VK`s nicht gemäß der Verpackungsrichtlinien des Versandunternehmens verpackt worden ist lehnt dieser den Antrag auf eine entsprechende Reklamationsabwicklung ab.
Wenn Dein VK auf Mails nicht reagiert und Du eh zivilrechtlich gegen den VK vorgehen willst:
such` Dir einen Fachanwalt der sich um den Fall kümmert - selbst wenn Du via PP bezahlt haben solltest:
so einfach ist es "heut-zu-tage" auch nicht mehr einen PP-Fall durchzubekommen
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die Rückversandkosten müsstest Du eh tragen (siehe PP-Nutzungsrichtlinie)....
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